Ausgaben der Amtsausstattung in 2013 und 2014
Abgeordnete haben gem. § 12 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 AbgG können Abgeordnete pro Jahr bis zu einem Betrag i.H.v. 12.000 EUR Gegenstände für die Büro- und Geschäftsausstattung beschaffen. Zu diesem Zweck hat die Behörde Deutscher Bundestag für jeden Abgeordneten ein Sachleistungskonto eingerichtet, auf dessen Basis die Verwaltung der Mittel erfolgt. Die Versorgung mit den angesprochenen Materialien erfolgt auf der Grundlage eines Rahmenvertrages. IuK-Geräte können dagegen bei einem Anbieter eigener Wahl erworben werden und Ausgaben bis zu 800 EUR können erstattet werden.
Ich bitte um Zusendung der Ausgaben für die Jahre 2013 und 2014, getrennt für allgemeine und IuK-Ausgaben.
Hinsichtlich der Anspruchsberechtigung darf ich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.11.2015 in der Sache 7C19.12 / 7C20.12 verweisen.
Ich bitte, meine Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hierbei von meinem Wahlrecht aus § 1 IFG Gebrauch.
Anfrage eingeschlafen
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Datum30. Oktober 2015
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4. Dezember 2015
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