Ausgaben der Schule

Ihre Ausgaben mit Verwendungszweck für das Schuljahr 2019/2020

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    22. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Caspar-David-Friedrich-Schule (Berlin) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgaben der Schule [#219038]
Datum
22. April 2021 22:25
An
Caspar-David-Friedrich-Schule (Berlin)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre Ausgaben mit Verwendungszweck für das Schuljahr 2019/2020
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 219038 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Caspar-David-Friedrich-Schule (Berlin)
Sehr Antragsteller/in nach Rücksprache mit dem zuständigen Schulrat möchte ich Ihnen zu Ihrer Anfrage Folgendes m…
Von
Caspar-David-Friedrich-Schule (Berlin)
Betreff
AW: Ausgaben der Schule [#219038]
Datum
23. April 2021 12:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in nach Rücksprache mit dem zuständigen Schulrat möchte ich Ihnen zu Ihrer Anfrage Folgendes mitteilen: Dem Antrag auf Akteneinsicht gemäß dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu den Ausgaben der Schule im Schuljahr 2019/ 2020 kann nicht stattgegeben werden, da nachfolgend aufgeführter § 10 IFG Absatz (3) 2. sowie Absatz (4) 4 das grundsätzliche Recht einschränken. Mit freundlichen Grüßen