Ausgaben der Stadt für die Reinigung von Denkmälern und Entfernen von Graffiti

Anfrage an: Stadt Münster

wie viel Geld gibt die Stadt für die Reinigung und insbesondere für das Entfernen von Graffiti von Denkmälern aus?
Gibt es eine Aufschlüsselung für welche Denkmäler, welche Gelder verwendet werden?
Insbesondere würde ich mich interessiere, wie viel Geld für die Reinigung und Instandhaltung des sogenannten "Dreizehner-Denkmals" an der Promenade verwendet wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Oktober 2023
  • Frist
    15. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wi…
An Stadt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgaben der Stadt für die Reinigung von Denkmälern und Entfernen von Graffiti [#290126]
Datum
13. Oktober 2023 17:08
An
Stadt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie viel Geld gibt die Stadt für die Reinigung und insbesondere für das Entfernen von Graffiti von Denkmälern aus? Gibt es eine Aufschlüsselung für welche Denkmäler, welche Gelder verwendet werden? Insbesondere würde ich mich interessiere, wie viel Geld für die Reinigung und Instandhaltung des sogenannten "Dreizehner-Denkmals" an der Promenade verwendet wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290126/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Münster
Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten mit Mail vom 13.10.2023, auf der Grundlage des IFG NRW angefra…
Von
Stadt Münster
Betreff
WG: Ausgaben der Stadt für die Reinigung von Denkmälern und Entfernen von Graffiti
Datum
24. Oktober 2023 09:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten mit Mail vom 13.10.2023, auf der Grundlage des IFG NRW angefragt, wie viel Geld gibt die Stadt für die Reinigung und insbesondere für das Entfernen von Graffiti an Denkmälern ausgibt. Ich habe Ihnen die Zahlen für die Jahre 2020 bis Mitte Oktober 2023 zusammengestellt. Frage 1.) Wieviel Geld gibt die Stadt für die Reinigung und insbesondere für das Entfernen von Graffiti von Denkmälern aus? Die Stadt Münster hat in den letzten Jahren für die Entfernung von Graffitis an Denkmälern (Denkmalgebäude, Wegekreuze und Ehrenmale) folgende Ausgaben getätigt. Ausgaben 2020 = ca. 4.550,00€ Ausgaben 2021 = ca. 4.650,00€ Ausgaben 2022 = ca. 1.950,00€ Ausgaben 2023 = bisher ca. 3.850,00€ Frage 2.) Gibt es eine Aufschlüsselung für welche Denkmäler, welche Gelder verwendet werden? Diese Aufstellung gibt es nicht. Frage 3.) Insbesondere würde ich mich interessiere, wie viel Geld für die Reinigung und Instandhaltung des sogenannten "Dreizehner-Denkmals" an der Promenade verwendet wird. Ausgaben 2020 = 1.035,00€ Ausgaben 2021 = 523,00€ Ausgaben 2022 = 723,00€ Ausgaben 2023 = bisher ca. 620,00€ Mit freundlichen Grüßen