Ausgaben der Stadt Lemgo an sämtliche Kirchen in Lemgo

Ich hätte gerne Auskunft darüber wie viel Geld die Stadt Lemgo jährlich an Zuschüssen an die Kirchengemeinden in Lemgo für soziale kirchliche Einrichtungen, für Gehälter von Kirchenangestellten, für die Instandhaltung, Kauf und für den Neubau von Kirchengebäuden, sowie die laufenden Kosten der Kirchengebäude und die Höhe der Ausgaben an die Lemgoer Kirchengemeinden die durch alte noch gültige Verträge zustande kommen, ausgibt.
Danke für Ihre Auskunft.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    21. Juli 2020
  • Frist
    25. August 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Lemgo Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgaben der Stadt Lemgo an sämtliche Kirchen in Lemgo [#193194]
Datum
21. Juli 2020 05:04
An
Kommunalverwaltung Lemgo
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gerne Auskunft darüber wie viel Geld die Stadt Lemgo jährlich an Zuschüssen an die Kirchengemeinden in Lemgo für soziale kirchliche Einrichtungen, für Gehälter von Kirchenangestellten, für die Instandhaltung, Kauf und für den Neubau von Kirchengebäuden, sowie die laufenden Kosten der Kirchengebäude und die Höhe der Ausgaben an die Lemgoer Kirchengemeinden die durch alte noch gültige Verträge zustande kommen, ausgibt. Danke für Ihre Auskunft.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193194/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Lemgo
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihres Antrages. § 11 des Inform…
Von
Kommunalverwaltung Lemgo
Betreff
AW: Ausgaben der Stadt Lemgo an sämtliche Kirchen in Lemgo [#193194]
Datum
21. Juli 2020 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
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8,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihres Antrages. § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes NRW (IFG) sieht grundsätzlich eine Gebührenpflicht für Amtshandlungen nach dem IFG vor. Die entsprechende Gebührenposition für eine umfassende schriftliche Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand sieht einen Gebührenrahmen zwischen 10 und 500 Euro vor. Ihre umfassende Anfrage wird Aufwand in den Geschäftsbereichen und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadtverwaltung Lemgo verursachen. Je angefangene halbe Stunde wird eine Gebühr von 25,50 Euro fällig. Ausgehend von vier Stunden Aufwand beträgt die Verwaltungsgebühr demzufolge 204 Euro. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie die Auskunft unter Berücksichtigung der anfallenden Gebühren weiterhin beanspruchen. Eine Übersicht über die laufende Zuschüsse enthält der jeweilige Haushaltsplan der Alten Hansestadt Lemgo. Diese füge ich Ihnen als einfache Auskunft bei. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund der Kosten verzichte ich auf die Beantwortung der Anfrage. Vielen Dank für …
An Kommunalverwaltung Lemgo Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausgaben der Stadt Lemgo an sämtliche Kirchen in Lemgo [#193194]
Datum
27. Juli 2020 17:00
An
Kommunalverwaltung Lemgo
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund der Kosten verzichte ich auf die Beantwortung der Anfrage. Vielen Dank für Ihre Mühen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193194/