Ausgaben des Bundesministerium für Gesundheit für Anzeigen in nationalen Printmedien im Zeitraum der Corona-Pandemie

- Eine Aufstellung der Ausgaben des BMG sowie sämtlicher weiterer Bundesministerien - sofern unzuständig ersatzweise die Ausgaben der zuständigen Stellen - zwecks Finanzierung von Anzeigen in privaten, nationalen Printmedien in den fünf Zeiträumen 01.01.2020 bis 31.03.2020, 01.04.2020 bis 30.06.2020, 01.07.2020 bis 30.09.2020, 01.10.2020 bis 31.12.2020 sowie für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.03.2021.
- Eine detaillierte Aufstellung der Daten aus o.g. Anfrage am Beispiel einer Einzelpublikation, ich bitte um die Daten betreffend die Rheinische Post mit Sitz in Düsseldorf.
- Sofern möglich senden Sie mir bitte zusätzlich auch die entsprechenden Ausgaben der Landesregierung in NRW.
- Eine Aufstellung der Ausgaben des BMG sowie sämtlicher weiterer Bundesministerien - sofern unzuständig ersatzweise die Ausgaben der zuständigen Stellen - zwecks Finanzierung von Online-Anzeigen in den fünf Zeiträumen 01.01.2020 bis 31.03.2020, 01.04.2020 bis 30.06.2020, 01.07.2020 bis 30.09.2020, 01.10.2020 bis 31.12.2020 sowie für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.03.2021.
- Eine detaillierte Aufstellung der Daten aus o.g. Anfrage am Beispiel einer konkreten Webseite, ich bitte um die Daten betreffend die Online-Präsenz der Rheinischen Post mit Sitz in Düsseldorf.
- Sofern möglich senden Sie mir bitte zusätzlich auch die entsprechenden Ausgaben der Landesregierung in NRW.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Aufstellung der Aus…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgaben des Bundesministerium für Gesundheit für Anzeigen in nationalen Printmedien im Zeitraum der Corona-Pandemie [#218055]
Datum
11. April 2021 23:35
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Aufstellung der Ausgaben des BMG sowie sämtlicher weiterer Bundesministerien - sofern unzuständig ersatzweise die Ausgaben der zuständigen Stellen - zwecks Finanzierung von Anzeigen in privaten, nationalen Printmedien in den fünf Zeiträumen 01.01.2020 bis 31.03.2020, 01.04.2020 bis 30.06.2020, 01.07.2020 bis 30.09.2020, 01.10.2020 bis 31.12.2020 sowie für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.03.2021. - Eine detaillierte Aufstellung der Daten aus o.g. Anfrage am Beispiel einer Einzelpublikation, ich bitte um die Daten betreffend die Rheinische Post mit Sitz in Düsseldorf. - Sofern möglich senden Sie mir bitte zusätzlich auch die entsprechenden Ausgaben der Landesregierung in NRW. - Eine Aufstellung der Ausgaben des BMG sowie sämtlicher weiterer Bundesministerien - sofern unzuständig ersatzweise die Ausgaben der zuständigen Stellen - zwecks Finanzierung von Online-Anzeigen in den fünf Zeiträumen 01.01.2020 bis 31.03.2020, 01.04.2020 bis 30.06.2020, 01.07.2020 bis 30.09.2020, 01.10.2020 bis 31.12.2020 sowie für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.03.2021. - Eine detaillierte Aufstellung der Daten aus o.g. Anfrage am Beispiel einer konkreten Webseite, ich bitte um die Daten betreffend die Online-Präsenz der Rheinischen Post mit Sitz in Düsseldorf. - Sofern möglich senden Sie mir bitte zusätzlich auch die entsprechenden Ausgaben der Landesregierung in NRW.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218055/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Ausgaben des Bundesministerium für Gesundheit für Anzeigen in nationalen Printmedien im Zeitr…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Ausgaben des Bundesministerium für Gesundheit für Anzeigen in nationalen Printmedien im Zeitraum de... [#218055]
Datum
19. April 2021 13:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung, Ausgaben des Bundesministerium für Gesundheit für Anzeigen in nationalen Printmedien im Z…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung, Ausgaben des Bundesministerium für Gesundheit für Anzeigen in nationalen Printmedien im Zeitraum de... [#218055]
Datum
2. Mai 2021 15:40
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Statusmitteilung, die meine Anfrage ja noch nicht beantwortet. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um meine Anfrage zu präzisieren und klarstellen, dass mit dem Wort "Anzeige" sowohl Werbe-/Informations- als auch Stellenanzeigen, also im Grunde alle Arten von Veröffentlichungen in den besagten Medien gegen Entgelt gemeint sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218055/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung, Ausgaben des Bundesministerium für Gesundheit für Anzeigen in nationalen Printmedien im Z…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung, Ausgaben des Bundesministerium für Gesundheit für Anzeigen in nationalen Printmedien im Zeitraum de... [#218055]
Datum
16. Mai 2021 17:46
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausgaben des Bundesministerium für Gesundheit für Anzeigen in nationalen Printmedien im Zeitraum der Corona-Pandemie“ vom 11.04.2021 (#218055) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218055/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in Ihre erbetenen Angaben zu den Ausgaben für die Schaltung von Anzeigen in den Printmedien i…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Ausgaben des Bundesministerium für Gesundheit für Anzeigen in nationalen Printmedien im Zeitraum der Corona-Pandemie [#218055]
Datum
17. Mai 2021 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in Ihre erbetenen Angaben zu den Ausgaben für die Schaltung von Anzeigen in den Printmedien im Zeitraum vom 01. Januar 2020 bis 31. März 2021 sowie zur Online-Werbung in demselben Zeitraum wurden bereits im Zuge der Beantwortung von mehreren parlamentarischen Anfragen veröffentlicht; u.a. · Kleine Anfrage Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Ulrich Oehme, weiterer Abgeordneter und der Fraktion AfD, betreffend „Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit“, BT-Drs. 19/23379 · Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Hacker, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP– Drucksache 19/24844 – Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung der Lokalanzeigenblätter während der Corona-Pandemie · Schriftliche Frage 1/614 MdB Norbert Kleinwächter (AfD) "Wie viel Geld hat die Bundesregierung im Jahr 2020 für Werbemaßnahmen wie Rundfunk-, Plakate-, Zeitungs-, Internetwerbung o.ä. insgesamt und im Speziellen für Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie ausgegeben und wie verteilen sich diese Ausgaben jeweils auf Planungskosten, Verwaltungskosten, Agenturgebühren und Anzeige- und PR-Platzkosten?" · Mündliche Frage 022 MdB Anton Friesen AfD Ausgaben Anzeigenschaltung 2. Halbj. 2020, inkl. Kreation und Agentur, nach Monaten aufgeschlüsselt. Die Streupläne für die Anzeigenschaltungen und die Online-Werbung werden von den beauftragten Planungsagenturen nach den Vorgaben des BMG (z.B. bundesweite Abdeckung) erarbeitet und pauschal freigegeben. Das BMG nimmt dabei grundsätzlich keinen Einfluss darauf, dass bestimmte Zeitungen oder Online-Angebote Berücksichtigung finden. Aus den hier vorliegenden Unterlagen kann daher nicht ermittelt werden, ob und ggf. in welchem Zusammenhang die Rheinische Post einbezogen war. Bezugnehmend auf die erbetenen Informationen zu den Ausgaben des Bundesministeriums für Gesundheit zur Finanzierung von Stellenanzeigen teile ich mit, dass nur eine Aufstellung aus dem Ausbildungsbereich vorliegt. Für den Zeitraum 01. Januar 2020 bis 31. März 2021 waren dies insgesamt 3.456,02 EUR, 2.008,02 EUR für Printmedien und 1.448,00 EUR für Online-Medien. Weitere Daten müssten erst zusammengestellt werden. Der Anspruch auf Informationszugang besteht jedoch nur auf die Informationen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Behörde tatsächlich vorhandenen sind. Die Behörde hat keine Informationsbeschaffungspflicht, auch nicht hinsichtlich Informationen, die möglicherweise bei nachgeordneten Behörden vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Antwort auf meine Anfrage. Es ist schön, dass die Antwort offenbar …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausgaben des Bundesministerium für Gesundheit für Anzeigen in nationalen Printmedien im Zeitraum der Corona-Pandemie [#218055]
Datum
20. Mai 2021 23:45
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Antwort auf meine Anfrage. Es ist schön, dass die Antwort offenbar bereits vorliegt, da auch andere Interesse an diesem Thema hatten. Wie kann ich auf die Antworten der parlamentarischen Anfragen Einsicht bekommen? Viele Grüße, Antragsteller/in Antragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218055/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in über die Internetseite des Deutschen Bundestages https://www.bundestag.de/drucksachen könn…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Ausgaben des Bundesministerium für Gesundheit für Anzeigen in nationalen Printmedien im Zeitraum der Corona-Pandemie [#218055]
Datum
21. Mai 2021 09:35
Status
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Sehr Antragsteller/in über die Internetseite des Deutschen Bundestages https://www.bundestag.de/drucksachen können Sie alle Drucksachen seit 1949 einsehen. Dazu verwenden Sie zur Suche bitte die in der Antwort angegebenen Nummern oder wählen die thematische Suche aus. Mit freundlichen Grüßen