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Ausgaben des Bundesministeriums der Justiz für PR & Marketing Agenturen

1.1. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums der Justiz im Jahr 2017.

1.2. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums der Justiz im Jahr 2018.

1.3. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums der Justiz im Jahr 2019.

1.4. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums der Justiz im Jahr 2020.

1.5. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums der Justiz im Jahr 2021.

1.6. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums der Justiz im Jahr 2022.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    29. Juni 2023
  • Frist
    1. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.1. Bitte geben Sie mir eine Übersic…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgaben des Bundesministeriums der Justiz für PR & Marketing Agenturen [#282724]
Datum
29. Juni 2023 10:28
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.1. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums der Justiz im Jahr 2017. 1.2. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums der Justiz im Jahr 2018. 1.3. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums der Justiz im Jahr 2019. 1.4. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums der Justiz im Jahr 2020. 1.5. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums der Justiz im Jahr 2021. 1.6. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums der Justiz im Jahr 2022.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282724/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0240 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ausgaben des Bundesministeriums der Justiz für PR & Marketing Agenturen [#282724]
Datum
19. Juli 2023 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0240 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 29. Juni 2023 teile ich Ihnen Folgendes mit: Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach § 2 Nummer 1 Satz 1 IFG ist amtliche Information jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Für die Kalenderjahre 2020 bis 2023 können Sie die umfangreiche Aufschlüsselung der Kosten für Marketing und PR der Antwort der Bundesregierung vom 4. Mai 2023 auf die Kleine Anfrage (BT-Drs. Nr. 20/6295) der AfD - Zahlungen an Medien und Influencer – entnehmen; abrufbar unter https://dserver.bundestag.de/btd/20/066/2006676.pdf. Eines Informationszugangs auf Antrag bedarf es insoweit nicht, § 9 Absatz 3 IFG. Eine Aufschlüsselung der Kosten von 2017 bis 2019 würde einen erheblichen Arbeitsaufwand von geschätzten 16 Stunden durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des mittleren Dienstes und ca. 6 Stunden durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des höheren Dienstes des Bundesministeriums der Justiz (BMJ)verursachen. Dieser geschätzte Zeitaufwand bezieht sich auf das Zusammentragen der Informationen für den Zeitraum 2017 bis 2019. Sollten zudem weitere Recherchen für den Zeitraum 2020 bis 2023 erforderlich werden, kämme weiterer Arbeitsaufwand hinzu. Gemäß § 10 Absatz 1 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren erhoben. Dies gilt lediglich nicht für die Erteilung einfacher Auskünfte. Der für eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft aufzubringende Arbeits- bzw. Verwaltungsaufwand ist mit 22 Stunden allerdings bereits deutlich überschritten, so dass eine Gebühr nach § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG zu erheben ist. Diese Gebühr bestimmt sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis (Anlage zu § 1 Absatz 1 der Informationsgebührenverordnung – IFGGebV). Für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft wird je nach Verwaltungsaufwand eine Gebühr zwischen 30 EUR und 250 EUR erhoben, Nummer 1.2 des Teils A der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV. Der pauschale Stundensatz für Beschäftigte des mittleren Dienstes beträgt 30 EUR und des höheren Dienstes 60 EUR. Vor diesem Hintergrund bitte ich um eine Erklärung, dass Sie zur Übernahme der anfallenden Gebühr bereit sind, die bei dem oben geschätzten Verwaltungsaufwand 250 EUR betragen dürfte. Der genaue Verwaltungsaufwand kann jedoch erst bei der weiteren Bearbeitung Ihres Antrags erfasst und beziffert werden. Anhaltspunkte, die für eine Befreiung oder Ermäßigung der Gebühr sprechen könnten, sind nicht ersichtlich. Sollte ich bis zum 17. August 2023 nichts von Ihnen gehört haben, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen. Eine Gebühr wird in diesem Fall nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.