Ausgaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für PR & Marketing Agenturen

1.1. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2017.

1.2. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2018.

1.3. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2019.

1.4. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2020.

1.5. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2021.

1.6. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2022.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Juni 2023
  • Frist
    1. August 2023
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Klaas Geller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.1. Bitte geben Sie mir eine Übersic…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Klaas Geller
Betreff
Ausgaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für PR & Marketing Agenturen [#282651]
Datum
28. Juni 2023 09:16
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.1. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2017. 1.2. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2018. 1.3. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2019. 1.4. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2020. 1.5. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2021. 1.6. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2022.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Klaas Geller Anfragenr: 282651 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282651/ Postanschrift Klaas Geller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Klaas Geller

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Herr Geller, mit dieser Zwischennachricht möchten wir Sie gerne über den aktuellen Bearbeitungsstan…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Ausgaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für PR & Marketing Agenturen [#282651]
Datum
13. Juli 2023 13:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Geller, mit dieser Zwischennachricht möchten wir Sie gerne über den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres IFG-Antrages informieren. Die Vorabschätzung hinsichtlich des zeitlichen Aufwandes zur Prüfung Ihres IFG-Antrages hat ergeben, dass die Zusammenstellung der erbetenen Information zu der Frage 1.6 mit einem höheren Verwaltungsmehraufwand verbunden sein wird. Bisher liegen die Gesamtausgaben nur bis zum Stichtag 11.10.2022 vor. Das BMFSFJ verfügt diesbezüglich über keine automatisierte Auflistung zu den Gesamtkosten. Daher muss die Recherche im BMFSFJ händisch durchgeführt und ausgewertet werden. Die Aufstellung wird voraussichtlich mehrere Arbeitsstunden in Anspruch nehmen. Somit handelt es sich bei den von Ihnen erbetenen Informationen um keine einfache Auskunft iSd § 10 Abs. 1 S. 2 IFG. Daher müssen wir Ihnen Gebühren gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 IFG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 1.3 der Informationsgebührenverordnung mit einem Gebührenrahmen von 60 bis 500 Euro berechnen. Einfache Anfragen sind vor allem mündliche Auskünfte ohne Rechercheaufwand oder auch einfache schriftliche Auskünfte. Für das Merkmal „einfach“ ist allein der notwendige Verwaltungsaufwand entscheidend, jedoch nicht der Umfang der Auskunft. Im vorliegenden Fall dürfte der zeitliche Aufwand erheblich über dem einer einfachen Anfrage von bis zu 30 Minuten liegen (Teil A Nr. 1.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der IFGGebV), sodass grundsätzlich der Gebührenrahmen gemäß Teil A Nr. 1.3 der IFGGebV von 60 EUR bis 500 EUR eröffnet wäre. Die konkreten Kosten können allerdings erst mit Abschluss des Verfahrens berechnet werden. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/BJNR000600006.html einsehen können und nach der die Übersendung, der von Ihnen begehrten Informationen, keine gebührenfreie einfache Auskunft darstellt. Für eine gebührenfreie Auskunft können nur die Fragen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 und anteilig 1.6 in einer jeweiligen Gesamtsumme für externe PR & Marketing-Agenturen in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und vom 01.01.2022 bis 11.10.2022 beantwortet werden. Sofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten wollen und durch die Recherche ein erhöhter Verwaltungsaufwand entsteht, erhalten Sie einen rechtsmittelfähigen Gebührenbescheid an die unten genannte Postanschrift. Im Hinblick auf die Zurechnung der belastenden Rechtswirkung und zur Sicherstellung der Bestimmungen der Rechtsbehelfsfristen bedarf es einer ordnungsgemäßen Bekanntgabe. Bitte teilen Sie uns bis zum 21.07.2023 mit, ob und mit welchem Inhalt Sie Ihren Antrag trotz ggfs. anfallender Gebühren aufrecht halten möchten. Mit freundlichen Grüßen