Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Ausgaben des Bundesministeriums für Gesundheit für PR & Marketing Agenturen

1.1. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Gesundheit im Jahr 2017.

1.2. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Gesundheit im Jahr 2018.

1.3. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Gesundheit im Jahr 2019.

1.4. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Gesundheit im Jahr 2020.

1.5. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Gesundheit im Jahr 2021.

1.6. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Gesundheit im Jahr 2022.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Juni 2023
  • Frist
    1. August 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.1. Bitte geben Sie mir eine Übersic…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgaben des Bundesministeriums für Gesundheit für PR & Marketing Agenturen [#282643]
Datum
28. Juni 2023 09:04
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.1. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Gesundheit im Jahr 2017. 1.2. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Gesundheit im Jahr 2018. 1.3. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Gesundheit im Jahr 2019. 1.4. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Gesundheit im Jahr 2020. 1.5. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Gesundheit im Jahr 2021. 1.6. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Gesundheit im Jahr 2022.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282643/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Ausgaben des Bundesministeriums für Gesundheit für PR & Marketing Agenturen [#282643]
Datum
28. Juni 2023 15:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang vom 28.06.2023 ist gebührenpflichtig. …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Ausgaben des Bundesministeriums für Gesundheit für PR & Marketing Agenturen [#282643]
Datum
20. Juli 2023 15:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang vom 28.06.2023 ist gebührenpflichtig. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf 1 Stunde und für Angehörige des gehobenen Dienstes auf 10 Stunden. Es würde somit eine Gebühr über 500 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.