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Ausgaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen für PR & Marketing Agenturen

1.1. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen für PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Jahr 2017.

1.2. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben jeweils für PR & Marketing Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Jahr 2018.

1.3. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben jeweils für PR & Marketing Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Jahr 2019.

1.4. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben jeweils für PR & Marketing Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Jahr 2020.

1.5. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben jeweils für PR & Marketing Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Jahr 2021.

1.6. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben jeweils für PR (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Jahr 2022.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Juni 2023
  • Frist
    1. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.1. Bitte geben Sie mir eine Übersic…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen für PR & Marketing Agenturen [#282641]
Datum
28. Juni 2023 08:58
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.1. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben zur Buchung von externen für PR & Marketing-Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Jahr 2017. 1.2. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben jeweils für PR & Marketing Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Jahr 2018. 1.3. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben jeweils für PR & Marketing Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Jahr 2019. 1.4. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben jeweils für PR & Marketing Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Jahr 2020. 1.5. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben jeweils für PR & Marketing Agenturen (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Jahr 2021. 1.6. Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Gesamtausgaben jeweils für PR (bitte eine getrennte Auflistung für jeweils Marketing und PR wenn möglich) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Jahr 2022.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282641/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 28. Juni ist hier eingegangen und in Bearbeitung. Mit f…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
50 Ausgaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen für PR & Marketing Agenturen [#282641]
Datum
28. Juni 2023 09:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 28. Juni ist hier eingegangen und in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre IFG-Anfrage [#282641] vom 28. Juni 2023 über die Internetplattform F…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
AW: 050 [EXTERN] Ausgaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen für PR & Marketing Agenturen [#282641]
Datum
12. Juli 2023 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre IFG-Anfrage [#282641] vom 28. Juni 2023 über die Internetplattform FragDenStaat, möchten wir wie folgt beantworten. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wurde mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 errichtet. Im Ergebnis der Abfrage im BMWSB sind keine Ausgaben im Sinne Ihrer Anfrage benannt worden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.