Ausgaben des Etats der Bundeswehr

Eine detaillierte Aufstellung der Ausgaben des Verteidigungsetats der Jahre 2015 bis 2021.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2022
  • Frist
    2. April 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine detaillierte…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgaben des Etats der Bundeswehr [#242053]
Datum
27. Februar 2022 22:15
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine detaillierte Aufstellung der Ausgaben des Verteidigungsetats der Jahre 2015 bis 2021.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242053/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V88 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 27. Feb…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ausgaben des Etats der Bundeswehr [#242053]
Datum
28. Februar 2022 13:33
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V88 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 27. Februar 2022 (s.u.) Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 27. Februar 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V88 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V88 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 27. Feb…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ausgaben des Etats der Bundeswehr [#242053]
Datum
9. März 2022 14:17
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V88 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 27. Februar 2022 (s.u.) Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 27. Februar 2022 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Informationen zum Bundeshaushalt finden Sie im Internet unter Bundeshaushalt.de: Download Dort finden Sie u.a. die Soll-Ansätze der betreffenden Jahre. Maßgeblich ist der Einzelplan 14. Angaben zu den Ist-Ergebnissen können Sie der Haushaltsrechnung des Bundes für das jeweilige Jahr entnehmen. Diese finden Sie im Internet unter Bundesfinanzministerium - Haushalts- und Vermögensrechnungen des Bundes Die Haushaltsrechnung für das Jahr 2021 liegt noch nicht vor. Mit freundlichen Grüßen