Ausgaben die der Gemeinde Rheinhausen im Zusammenhang mit der BND-Außenstelle Rheinhausen (frühere (Tarn-)Bezeichnung: Ionosphäreninstitut) entstanden sind.

Anfrage an: Gemeinde Rheinhausen

Auf der Gemarkung Rheinhausen betreibt der Bundesnachrichtendienst eine spezialisierte Außenstelle, die Signale aus internationalen Telekommunikationsnetzen verarbeitet (frühere (Tarn-)Bezeichnung: Ionosphäreninstitut). Hierzu meine Fragen:

1. Sind der Gemeinde Rheinhausen, durch diese Liegenschaft in den letzten fünf Jahren Ausgaben (beispielsweise für die Räumung der Zufahrtswege, Straßenbauarbeiten, Mäharbeiten etc.) entstanden?
2. Falls ja: Wofür genau, und in welcher Höhe?
3. Wurden diese Ausgaben dem BND weiterberechnet? Falls ja: in welcher Höhe?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. September 2022
  • Frist
    7. Oktober 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf der Gemark…
An Gemeinde Rheinhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgaben die der Gemeinde Rheinhausen im Zusammenhang mit der BND-Außenstelle Rheinhausen (frühere (Tarn-)Bezeichnung: Ionosphäreninstitut) entstanden sind. [#258475]
Datum
5. September 2022 16:33
An
Gemeinde Rheinhausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der Gemarkung Rheinhausen betreibt der Bundesnachrichtendienst eine spezialisierte Außenstelle, die Signale aus internationalen Telekommunikationsnetzen verarbeitet (frühere (Tarn-)Bezeichnung: Ionosphäreninstitut). Hierzu meine Fragen: 1. Sind der Gemeinde Rheinhausen, durch diese Liegenschaft in den letzten fünf Jahren Ausgaben (beispielsweise für die Räumung der Zufahrtswege, Straßenbauarbeiten, Mäharbeiten etc.) entstanden? 2. Falls ja: Wofür genau, und in welcher Höhe? 3. Wurden diese Ausgaben dem BND weiterberechnet? Falls ja: in welcher Höhe?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/258475/upload/b8306e300e7ff36cf5542a355f7b026875f36cb6/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausgaben die der Gemeinde Rheinhausen im Zusam…
An Gemeinde Rheinhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausgaben die der Gemeinde Rheinhausen im Zusammenhang mit der BND-Außenstelle Rheinhausen (frühere (Tarn-)Bezeichnung: Ionosphäreninstitut) entstanden sind. [#258475]
Datum
7. Oktober 2022 13:47
An
Gemeinde Rheinhausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausgaben die der Gemeinde Rheinhausen im Zusammenhang mit der BND-Außenstelle Rheinhausen (frühere (Tarn-)Bezeichnung: Ionosphäreninstitut) entstanden sind.“ vom 05.09.2022 (#258475) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gemeinde Rheinhausen
Ihre Anfrage: Anfragenr: 258475 Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund corona- und krankheitsbedingter…
Von
Gemeinde Rheinhausen
Betreff
Ihre Anfrage: Anfragenr: 258475
Datum
10. Oktober 2022 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund corona- und krankheitsbedingter Personalausfälle im Bürgermeisteramt Rheinhausen erhalten Sie die Antwort zu Ihrer Anfrage erst heute. > Auf der Gemarkung Rheinhausen betreibt der Bundesnachrichtendienst eine spezialisierte Außenstelle, die Signale aus internationalen Telekommunikationsnetzen verarbeitet (frühere (Tarn-)Bezeichnung: Ionosphäreninstitut). Hierzu meine Fragen: > 1. Sind der Gemeinde Rheinhausen, durch diese Liegenschaft in den letzten fünf Jahren Ausgaben (beispielsweise für die Räumung der Zufahrtswege, Straßenbauarbeiten, Mäharbeiten etc.) entstanden? > 2. Falls ja: Wofür genau, und in welcher Höhe? > 3. Wurden diese Ausgaben dem BND weiterberechnet? Falls ja: in welcher Höhe? Der Gemeinde Rheinhausen sind in den letzten fünf Jahren keine Kosten durch die Räumung von Zufahrtswegen, Straßenbauarbeiten, Mäharbeiten oder Ähnliches entstanden, die im Zusammenhang mit der von Ihnen genannten Liegenschaft stehen. In der Straßenbaulast der Gemeinde Rheinhausen befinden sich nur öffentliche Straßen. Dazu gehört nicht die Zufahrt zu der von ihnen genannten Liegenschaft. Winterdienst und Mäharbeiten werden von der Gemeinde Rheinhausen nur auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen vorgenommen, also nicht auf Zufahrtswegen zu dieser Liegenschaft. Nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg ist die Gemeindefeuerwehr für die Brandbekämpfung in der Gemeinde Rheinhausen zuständig. Dies schließt die genannte Liegenschaft ein. Eine besondere feuerwehrtechnische Ausrüstung wird für die genannte Liegenschaft nicht vorgehalten. Die Kosten für Einsätze bei Schadenfeuer sind von der Gemeinde kraft Gesetzes zu tragen, Fehlalarme werden nach Satzung abgerechnet. In den vergangenen fünf Jahren wurden bezogen auf die genannte Liegenschaft gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Pullach Feuerwehrkosten in Höhe von 2.875,61 EUR abgerechnet. Weitere Kosten sind der Gemeinde Rheinhausen in dieser Zeit im Zusammenhang mit der genannten Liegenschaft nicht entstanden. Die Antwort ergeht kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen