Ausgaben die der Stadt Bad Aibling im Zusammenhang mit der BND-Außenstelle Bad Aibling (frühere (Tarn-)Bezeichnung: Fernmeldeweitverkehrsstelle der Bundeswehr (FmWVStBw)) entstanden sind.

In Bad Aibling betreibt der Bundesnachrichtendienst eine Satelliten-Erfassungsstelle. Sie besteht aus zwei Liegenschaften, der ehemaligen Bad Aibling Station mit mehreren Radomen und Satellitenschüsseln sowie der ehemaligen Mangfall-Kaserne. Hierzu meine Fragen:

1. Sind der Stadt Bad Aibling, durch diese Liegenschaft in den letzten fünf Jahren Ausgaben (beispielsweise für die Räumung der Zufahrtswege, Straßenbauarbeiten, Mäharbeiten etc.) entstanden?
2. Falls ja: Wofür genau, und in welcher Höhe?
3. Wurden diese Ausgaben dem BND weiterberechnet? Falls ja: in welcher Höhe?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. September 2022
  • Frist
    8. Oktober 2022
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Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Bad Aibling, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr…
An Stadtverwaltung Bad Aibling Details
Von
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Betreff
Ausgaben die der Stadt Bad Aibling im Zusammenhang mit der BND-Außenstelle Bad Aibling (frühere (Tarn-)Bezeichnung: Fernmeldeweitverkehrsstelle der Bundeswehr (FmWVStBw)) entstanden sind. [#258523]
Datum
6. September 2022 10:20
An
Stadtverwaltung Bad Aibling
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Bad Aibling, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Bad Aibling betreibt der Bundesnachrichtendienst eine Satelliten-Erfassungsstelle. Sie besteht aus zwei Liegenschaften, der ehemaligen Bad Aibling Station mit mehreren Radomen und Satellitenschüsseln sowie der ehemaligen Mangfall-Kaserne. Hierzu meine Fragen: 1. Sind der Stadt Bad Aibling, durch diese Liegenschaft in den letzten fünf Jahren Ausgaben (beispielsweise für die Räumung der Zufahrtswege, Straßenbauarbeiten, Mäharbeiten etc.) entstanden? 2. Falls ja: Wofür genau, und in welcher Höhe? 3. Wurden diese Ausgaben dem BND weiterberechnet? Falls ja: in welcher Höhe?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Bad Aibling (Informationsfreiheitssatzung Stadt Bad Aibling). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258523 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258523/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausgaben die der Stadt Bad Aibling im Zusammen…
An Stadtverwaltung Bad Aibling Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausgaben die der Stadt Bad Aibling im Zusammenhang mit der BND-Außenstelle Bad Aibling (frühere (Tarn-)Bezeichnung: Fernmeldeweitverkehrsstelle der Bundeswehr (FmWVStBw)) entstanden sind. [#258523]
Datum
9. Oktober 2022 17:19
An
Stadtverwaltung Bad Aibling
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausgaben die der Stadt Bad Aibling im Zusammenhang mit der BND-Außenstelle Bad Aibling (frühere (Tarn-)Bezeichnung: Fernmeldeweitverkehrsstelle der Bundeswehr (FmWVStBw)) entstanden sind.“ vom 06.09.2022 (#258523) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Stadtverwaltung Bad Aibling
Liegenschaft Sehr << Antragsteller:in >> der Stadt Bad Aibling sind keinerlei Kosten bzgl der genannt…
Von
Stadtverwaltung Bad Aibling
Betreff
Liegenschaft
Datum
10. Oktober 2022 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> der Stadt Bad Aibling sind keinerlei Kosten bzgl der genannten Liegenschaft entstanden. Mit freundlichen Grüßen