Ausgaben für Bußgeldverfahren durch Inhaftnahme

die Statistik wieviele Menschen in 2022 in Haft genommen wurden aufgrund von
*Bußgeldverfahren aufgrund von Verkehrsdelikten oder GEZ Verweigerung
*Kapitalverbrechen gelistet nach
Mord
Totschlag
Körperverletzung mit Todesfolge
Jegliche weitere Straftaten mit Todesfolge
Vergewaltigung und schwere Sexualdelikte
*Wirtschafts- und Steuervergehen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. März 2023
  • Frist
    3. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Statistik wieviele Menschen in 20…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgaben für Bußgeldverfahren durch Inhaftnahme [#274287]
Datum
29. März 2023 04:43
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Statistik wieviele Menschen in 2022 in Haft genommen wurden aufgrund von *Bußgeldverfahren aufgrund von Verkehrsdelikten oder GEZ Verweigerung *Kapitalverbrechen gelistet nach Mord Totschlag Körperverletzung mit Todesfolge Jegliche weitere Straftaten mit Todesfolge Vergewaltigung und schwere Sexualdelikte *Wirtschafts- und Steuervergehen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274287/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0154 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem nac…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 29. März 2023 - Ausgaben für Bußgeldverfahren durch Inhaftnahme [#274287]
Datum
21. April 2023 09:38
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0154 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) liegen im Bundesministerium der Justiz (BMJ) keine amtlichen Informationen vor. Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass Statistiken beim Statistischen Bundesamt frei verfügbar sind. Möglicherweise kann Ihnen auch das Bundesministerium des Innern und für Heimat weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Antwort, ich habe entsprechend beim statistischen Bundesamt nachgefragt. Hier werd…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 29. März 2023 - Ausgaben für Bußgeldverfahren durch Inhaftnahme [#274287]
Datum
21. Mai 2023 15:04
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Antwort, ich habe entsprechend beim statistischen Bundesamt nachgefragt. Hier werden die Daten nach Fällen geordnet, die Steuergelder, die für die Verhaftungen verwendet wurden , werden in Ihrem Hause nicht analysiert und entsprechend die Fallzahlen ? Ist dies nicht notwendig, um eine Verhältnismäßigkeit der Urteile geben zu können ? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>