Ausgaben für Lehr- und Lernmaterial im Jahr 2023

die im Jahr 2023 getätigten Ausgaben zur Anschaffung von Lehr- und Lernmaterial für die Lehrkräfte und Schüler:innen der Stadt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: di…
An Amt für Schule und Weiterbildung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgaben für Lehr- und Lernmaterial im Jahr 2023 [#302042]
Datum
5. März 2024 15:57
An
Amt für Schule und Weiterbildung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die im Jahr 2023 getätigten Ausgaben zur Anschaffung von Lehr- und Lernmaterial für die Lehrkräfte und Schüler:innen der Stadt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302042/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amt für Schule und Weiterbildung Münster
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach aktuellem Buchungsstand wurden im Jahr…
Von
Amt für Schule und Weiterbildung Münster
Betreff
AW: Ausgaben für Lehr- und Lernmaterial im Jahr 2023 [#302042]
Datum
6. März 2024 13:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach aktuellem Buchungsstand wurden im Jahr 2023 insgesamt 2.370.452,10 € für Lehr- und Lernmittel an den Schulen in Trägerschaft der Stadt Münster verausgabt. Hier enthalten ist ein Betrag von 1.455.230,42 € für Lernmittel im Rahmen der Lernmittelfreiheit nach § 96 SchulG NRW. Bitte beachten Sie, dass der finale Jahresabschluss der Stadt Münster noch nicht erfolgt ist. Nach aktuellem Stand sind mit Blick auf die Lehr- und Lernmittel aber keine Korrekturbedarfe ersichtlich, so dass sich hier keine Änderungen ergeben dürften. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass Angaben zu Anschaffungen für Schulen in nicht städtischer Trägerschaft (z. B. Schulen des Bistums Münster, Waldorfschule etc.) von hier nicht gemacht werden können. Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben und verbleibe mit freundlichem Gruß