Ausgaben für Werbeanzeigen auf Sozialmediaplatformen

1. Eine Auflistung der Social Media Plattformen auf dehnen das BMBF Werbung schalten? (z.B. Twitter, Facebook, Instagram, TikTok)

2. Die Ausgaben des BMBF für Werbeanzeigen auf Social Media Plattformen in letzen 24 Monaten.

3. Eine Aufschlüsselung der in Punkt 2 angefragten Ausgaben nach Social Media Platform.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    15. November 2022
  • Frist
    17. Dezember 2022
  • Kosten dieser Information:
    40,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Auflistun…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgaben für Werbeanzeigen auf Sozialmediaplatformen [#263301]
Datum
15. November 2022 15:59
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Auflistung der Social Media Plattformen auf dehnen das BMBF Werbung schalten? (z.B. Twitter, Facebook, Instagram, TikTok) 2. Die Ausgaben des BMBF für Werbeanzeigen auf Social Media Plattformen in letzen 24 Monaten. 3. Eine Aufschlüsselung der in Punkt 2 angefragten Ausgaben nach Social Media Platform.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263301/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr << Antragsteller:in >> anbei sende ich Ihnen unsere Zwischennachricht: Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Zwischennachricht Ausgaben für Werbeanzeigen auf Sozialmediaplatformen [#263301]
Datum
29. November 2022 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei sende ich Ihnen unsere Zwischennachricht: Mit freundlichen Grüßen