Ausgaben für die Werbespots zur Bekämpfung von Covid-19

Zur Bekämpfung von Covid-19 setzt der Staat seit Anfang der Pandemie gezielt auf TV, Radio und YouTube/Social Media Werbespots. Zusätzlich werden im Internet auch Werbebanner geschaltet. Die Bürger haben ein Recht darauf zu Erfahren wie viel der Bund für diese Maßnahmen ausgibt. Dazu zählen natürlich die direkten Kosten der Werbeplätze aber natürlich auch die Produktionskosten und die Bezahlung der eingesetzten Schauspieler. Kurze Anmerkung: Ich finde es Skandalös, dass in Spots wie "Wir hatten Corona" Schauspieler eingesetzt werden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    16. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Tilman Hoppe
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zur Bekämpfung vo…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Tilman Hoppe
Betreff
Ausgaben für die Werbespots zur Bekämpfung von Covid-19 [#218581]
Datum
16. April 2021 18:32
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zur Bekämpfung von Covid-19 setzt der Staat seit Anfang der Pandemie gezielt auf TV, Radio und YouTube/Social Media Werbespots. Zusätzlich werden im Internet auch Werbebanner geschaltet. Die Bürger haben ein Recht darauf zu Erfahren wie viel der Bund für diese Maßnahmen ausgibt. Dazu zählen natürlich die direkten Kosten der Werbeplätze aber natürlich auch die Produktionskosten und die Bezahlung der eingesetzten Schauspieler. Kurze Anmerkung: Ich finde es Skandalös, dass in Spots wie "Wir hatten Corona" Schauspieler eingesetzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tilman Hoppe Anfragenr: 218581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218581/
Mit freundlichen Grüßen Tilman Hoppe
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Hoppe, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Ausgaben für die Werbespots zur Bekämpfung von Covid-19 [#218581]
Datum
26. April 2021 14:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hoppe, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Herr Hoppe, bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informations…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ausgaben für die Werbespots zur Bekämpfung von Covid-19 [#218581]
Datum
29. April 2021 13:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Herr Hoppe, bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sei. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 €, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 € und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 €. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige desgehobenen Dienstes auf 60 bis 75 Stunden. Es würde somit eine Gebühr in Höe des Höchstsatzes von 500 € entstehen. Die Höhe des Aufwands und die damit verbundene tatsächliche Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss der Zusammenstellung der Unterlagen vorliegen. In die Produktion sind zahlreiche Leistungserbringer eingebunden. Die Leistungserbringer rechnen ihre Leistungen in der Regel nicht produktionsgetreu ab, sondern berechnen sämtliche in einem definierten Zeitraum erbrachten Leistungen. Die Abrechnung der für eine Produktion erbrachten Leistungen erstreckt sich daher oft über mehrerer Rechnungen. Um die nachgefragten Angaben zur ermitteln, müssen wir daher sämtliche seit März 2020 erstellten Rechnungen der in Frage kommenden Leistungserbringer auf darin möglicherweisen enthaltene einschlägigen Abrechnungspositionen prüfen. Dies betrifft etwa 1.200 Einzelrechnungen. Die für die Informations- und Aufklärungsmaßnahmen entstandenen Mediakosten sind öffentlich zugänglich, da darüber bei der Beantwortung mehrerer Bundestagsanfragen berichtet wurde. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an dem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen