Ausgaben für externe Computersoftware in den Jahren 2016 bis 2018.

Ausgaben für externe Computersoftware in den Jahren 2016 bis 2018.

Wenn möglich, geben Sie mir bitte die Kosten für Projektmanagement-Software einzeln aus.
Andernfalls übersenden Sie mir bitte die Namen der bezahlten Software sowie die jeweilige Summe.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    25. September 2019
  • Frist
    29. Oktober 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ausgaben für extern…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgaben für externe Computersoftware in den Jahren 2016 bis 2018. [#167277]
Datum
25. September 2019 14:37
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ausgaben für externe Computersoftware in den Jahren 2016 bis 2018. Wenn möglich, geben Sie mir bitte die Kosten für Projektmanagement-Software einzeln aus. Andernfalls übersenden Sie mir bitte die Namen der bezahlten Software sowie die jeweilige Summe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 25. September 2019 beantragen Sie auf Grundlage des Information…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Ausgaben für externe Computersoftware in den Jahren 2016 bis 2018. [#167277]
Datum
2. Oktober 2019 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 25. September 2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zur beiliegenden Anfrage. Die Prüfung Ihres IFG-Antrages hat ergeben, dass die Zusammenstellung der erbetenen Dokumente mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden ist. Somit handelt es sich bei den von Ihnen erbetenen Informationen um keine einfache Auskunft iSd § 10 Abs. 1 S. 2 IFG. Daher müssen wir Ihnen Gebühren gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 IFG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 1.3 der Informationsgebührenverordnung mit einem Gebührenrahmen von 60 bis 500 Euro berechnen. Bitte teilen Sie uns bis zum 09.10.2019 mit, ob Sie Ihre Anfrage trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Da in diesem Verfahren Kosten entstehen, benötigen wir für die Erstellung eines rechtsmittelfähigen Gebührenbescheides Ihre Postadresse. Im Hinblick auf die Zurechnung der belastenden Rechtswirkung und zur Sicherstellung der Bestimmungen der Rechtsbehelfsfristen bedarf es einer ordnungsgemäßen Bekanntgabe. Für die Zustellung eines rechtsmittelfähigen Gebührenbescheides bitte ich daher für den Fall, dass Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten wollen, zudem um Übersendung Ihrer Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in bitte schließen Sie die Anfrage. Vielen Dank für Ihre Mühe und entschuldigen Sie die…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausgaben für externe Computersoftware in den Jahren 2016 bis 2018. [#167277]
Datum
7. Oktober 2019 13:07
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte schließen Sie die Anfrage. Vielen Dank für Ihre Mühe und entschuldigen Sie die Mehrarbeit! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>