Ausgaben für externe Gutachten und Rechtsberatung

Auflistung der Ausgaben für externe Gutachten für die Jahre 2011 bis 2016, insbesondere Ausgaben für Beratungsaufträge für die Organisation und Struktur und Verwaltung.

Ausgaben für Rechtsberatung zu Verwaltungsvorgängen (z.B. Flächennutzungspläne, etc.)

Die Aufstellung für Gutachten zu standardisierten Verwaltungsvorgängen wie Bauanträgen (z.B. Umweltgutachten) können gesammelt nach Jahren bzw. Haushaltsprodukt ausgegeben werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Februar 2017
  • Frist
    25. März 2017
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Dirk Schoemakers
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Kalkar Details
Von
Dirk Schoemakers
Betreff
Ausgaben für externe Gutachten und Rechtsberatung [#20431]
Datum
21. Februar 2017 08:28
An
Kommunalverwaltung Kalkar
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflistung der Ausgaben für externe Gutachten für die Jahre 2011 bis 2016, insbesondere Ausgaben für Beratungsaufträge für die Organisation und Struktur und Verwaltung. Ausgaben für Rechtsberatung zu Verwaltungsvorgängen (z.B. Flächennutzungspläne, etc.) Die Aufstellung für Gutachten zu standardisierten Verwaltungsvorgängen wie Bauanträgen (z.B. Umweltgutachten) können gesammelt nach Jahren bzw. Haushaltsprodukt ausgegeben werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dirk Schoemakers <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Dirk Schoemakers

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Kommunalverwaltung Kalkar
Antwort Hallo Herr Schoemakers, hier wie besprochen die Istzahlen zu "Beratungs- und Gerichtskosten" zu…
Von
Kommunalverwaltung Kalkar
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
1. März 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Herr Schoemakers, hier wie besprochen die Istzahlen zu "Beratungs- und Gerichtskosten" zur Kenntnis. Für weitere Rückfragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung. Sachverständigen- und Rechtsberatung- und Gerichtskosten 2011 52.219,14 € 2012 58.062,40 € 2013 41.927,71 € 2014 35.191,71 € 2015 7.246,37 € 2016 38.604,50 €