Sehr [geschwärzt],
vielen Dank für Ihre Anfrage über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Die von Ihnen angefragten Informationen liegen hier nicht vor.
Der Schutz der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Hierzu sieht die verfassungsrechtliche Aufgabenverteilung nach dem Grundgesetz vor, dass der Bund ausschließlich für den Zivilschutz (Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG) zuständig ist und den Länder die Aufgabenwahrnehmung für den Katastrophenschutz und die allgemeine Gefahrenabwehr (Art. 30, 70 GG) obliegt.
Für seinen verfassungsmäßigen Auftrag hält der Bund keine eigenen Strukturen vor, sondern ergänzt stattdessen die Ausstattung des Katastrophenschutzes der Länder. Hierzu stellt er den Ländern nicht nur Fahrzeuge, Schutzausstattungen und Geräte zur Verfügung, sondern beteiligt sich auch an der Ausbildung auf der Standortebene und bildet Führungskräfte des Bevölkerungsschutzes an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung aus. Die vom Bund in Wahrnehmung seiner grundgesetzlichen Aufgabenstellung finanzierten Fahrzeuge, Ausstattungen und Geräte für den ergänzenden Katastrophenschutz werden nach einem zwischen Bund und Ländern in 2007 abgestimmten Ausstattungskonzept beschafft und ausschließlich an die Innenressorts der Länder zur Verteilung in eigener Zuständigkeit übergeben. Die Aufteilung der vom Bund für Zivilschutzzwecke zur Verfügung gestellten Fahrzeuge auf die örtlichen Aufgabenträger wird allein von den Ländern nach eigenem Ermessen und eigener Risikoeinschätzung vorgenommen. Die Dislozierung ist jedoch jederzeit unter dem Aspekt landeseigener Überlegungen zur Katastrophenabwehr änderbar. Der Bund hat und nimmt keinen Einfluss auf die Verteilung der Fahrzeuge und der Ausstattung innerhalb eines Landes.
Richten Sie Ihre Anfrage daher zuständigkeitsbedingt bitte an die Innenressorts der Bundesländer. Eine konkrete und belastbare sowie zusammenfasende Aussage zu den verausgabten Haushaltsmitteln für die Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehren in den Bundesländern ist unsererseits nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
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