Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel Deutschland 2015 für Flüchtlinge ausgab und worin die Ausgaben bestanden (Verwaltung, Sprachkurse, Polizei, Nahrung, Kleidung p.p.). Außerdem eine genaue Angabe, wodurch die Mehrkosten gedeckt wurden (Höhere Steuereinnahmen, Einsparungen (wo?) p.p.). Außerdem eine Übersicht, wie viel die einzelnen Bundesländer und wie viel der Staat getragen hat.
Ich wünsche diese Angaben, um wirksam(er) gegen Rechtspopulisten vorgehen zu können. Es kursieren zu viele Fehlinformationen im Internet, so wie Mundzumundpropaganda, die (wahrscheinlich) ein vollkommen falsches Bild dieser Situation malt. Gegen diese flüchtlingsfeindliche Falschinformationswelle kann man, meines bescheidenden Erachtens nach, nur mit offizielle Informationen ankämpfen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter
FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Janin K. D. Petersen
<<E-Mail-Adresse>>