Ausgaben für Schreibmaterialien (Blöcke, Post-its, Stifte, etc.) für 2016 & 2017

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Auf welche Summe beliefen sich die Ausgaben für Schreibmaterialien in den Jahren 2016 und 2017?
Ausgaben bitte so differenziert aufschlüsseln wie möglich (Stifte, Schreibblöcke, Notizhefte, Post-ITs und weitere) und für beide Jahre jeweils separat.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. Juli 2018
  • Frist
    31. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welche Summe…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgaben für Schreibmaterialien (Blöcke, Post-its, Stifte, etc.) für 2016 & 2017 [#32460]
Datum
30. Juli 2018 08:43
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welche Summe beliefen sich die Ausgaben für Schreibmaterialien in den Jahren 2016 und 2017? Ausgaben bitte so differenziert aufschlüsseln wie möglich (Stifte, Schreibblöcke, Notizhefte, Post-ITs und weitere) und für beide Jahre jeweils separat. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
WG: IFG Anfrage Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z16-18501/64(2018) …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: IFG Anfrage
Datum
3. August 2018 10:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z16-18501/64(2018) Bonn, den 03.08.2018 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 30.07.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zu den Kosten für Schreibmaterialien vom 30.07.2018. Die Beantwortung Ihrer Anfrage überschreitet den Verwaltungsaufwand einer kostenfreien einfachen Auskunft, da in einem größeren Umfang Unterlagen ausgewertet werden müssen. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage werden voraussichtlich Gebühren in Höhen von 40 Euro anfallen. Bitte teilen Sie mir bis zum 24.08.2018 mit, ob Sie Ihre Anfrage unter diesen Umständen aufrecht erhalten. Soweit ich von Ihnen keine Rückmeldung erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiter verfolgen möchten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: IFG Anfrage [#32460] Sehr geehrte Damen und Herren, unter diesen Umständen möchten wir den Antrag nicht a…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG Anfrage [#32460]
Datum
16. August 2018 11:10
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, unter diesen Umständen möchten wir den Antrag nicht aufrecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>