Ausgaben für Werbekampagnen im Jahr 2019

Informationen über die Höhe der Ausgaben für Werbekampagnen im Jahr 2019 für

a) Offline-Werbung (aufgegliedert nach Fahrzeugbeklebung, Plakate und weitere relevante, hier nicht einzeln aufgezählte Offline-Werbung - bitte benennen Sie diese)

b) Werbung in Social Media

c) Werbung auf Websites (welche Websites, Apps usw.)

d) Gesamtkosten für Werbekampagnen im Jahr 2019

e) Informationen darüber, wie viel Geld für Werbeagenturen ausgegeben wurde im Jahr 2019

Sollte es Rechnungen zu den aufgeführten Punkten geben, bitte ich Sie mir die Rechnungen zu senden.

Ich bitte ausdrücklich um die elektronische Übermittlung Ihrer Antwort und möchte darauf hinweisen, dass personenbezogene Daten nicht Gegenstand dieses Antrages sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Oktober 2020
  • Frist
    3. November 2020
  • 0 Follower:innen
Sabrina Winter
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über …
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Betreff
Ausgaben für Werbekampagnen im Jahr 2019 [#199014]
Datum
1. Oktober 2020 11:07
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Höhe der Ausgaben für Werbekampagnen im Jahr 2019 für a) Offline-Werbung (aufgegliedert nach Fahrzeugbeklebung, Plakate und weitere relevante, hier nicht einzeln aufgezählte Offline-Werbung - bitte benennen Sie diese) b) Werbung in Social Media c) Werbung auf Websites (welche Websites, Apps usw.) d) Gesamtkosten für Werbekampagnen im Jahr 2019 e) Informationen darüber, wie viel Geld für Werbeagenturen ausgegeben wurde im Jahr 2019 Sollte es Rechnungen zu den aufgeführten Punkten geben, bitte ich Sie mir die Rechnungen zu senden. Ich bitte ausdrücklich um die elektronische Übermittlung Ihrer Antwort und möchte darauf hinweisen, dass personenbezogene Daten nicht Gegenstand dieses Antrages sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199014 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199014/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sabrina Winter (FragDenStaat)
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Generalzolldirektion O 1004-2020.00061-DI.B.16 (202000227678) Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 1. O…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ausgaben für Werbekampagnen im Jahr 2019
Datum
2. Oktober 2020 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Generalzolldirektion O 1004-2020.00061-DI.B.16 (202000227678) Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 1. Oktober 2020 bezüglich der Ausgaben für Werbekampagnen im Jahr 2019 ist im Arbeitsbereich DI.B.16 als zuständige Stelle der Generalzolldirektion (GZD) für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG eingegangen und wird unter dem oben genannten Aktenzeichen bearbeitet. Nach Prüfung Ihres Anliegens erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht. Im Hinblick auf die derzeitige Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf den Dienstbetrieb kann es ggf. zu einer Überschreitung der Monatsfrist kommen. Mit freundlichen Grüßen
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Generalzolldirektion O 1004-2020.00061-DI.B.16 (202000234387) Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezug auf meine…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ausgaben für Werbekampagnen im Jahr 2019
Datum
9. Oktober 2020 10:38
Status
Generalzolldirektion O 1004-2020.00061-DI.B.16 (202000234387) Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezug auf meine Zwischennachricht vom 2. Oktober 2020, O 1004-2020.00061-DI.B.16 (202000227678), teile ich Ihnen Folgendes mit: 1. Einen Teil der Fragen (dies betrifft insbesondere die Buchstaben a-c) können voraussichtlich nicht beantwortet werden, da die hier vorhandenen Informationen nicht detailliert genug sind, um die von Ihnen begehrten Informationen ableiten zu können. 2. Die Fragen d und e können beantwortet werden. 3. In Ihrer Anfrage baten Sie auch um die Übersendung von Rechnungen. Eine erste kursorische Prüfung hat ergeben, dass in diesem Zusammenhang bis zu 200 Rechnungen zu sichten, auf mögliche Ausschlussgründe zu prüfen und ggf. zusammenzustellen sind. Hierfür ist ein erheblicher Aufwand erforderlich, der das Maß einer einfachen Auskunft erheblich übersteigt. Folglich wären Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) zu erheben. Hierbei können Gebühren in Höhe von bis zu 500 EUR anfallen. Bitte haben Sie zum jetzigen Zeitpunkt dafür Verständnis, dass eine genaue Abschätzung der Gebührenhöhe nicht möglich ist, da diese vom konkreten Verwaltungsaufwand abhängig ist. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Mitteilung, ob Sie auf eine Herausgabe der Rechnungen verzichten. In diesem Fall kommt eine insgesamt kostenfreie Beantwortung Ihrer Anfrage in Betracht. Soweit ich bis zum 30. Oktober 2020 keine Nachricht erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie kein Interesse mehr an einer inhaltlichen Befassung mit Ihrem Antrag haben. Mit freundlichen Grüßen

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Sabrina Winter
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Sehr geehrteAntragsteller/in sollte durch die Beschaffung von Rechnungen Kosten anfallen, verzichte ich auf die H…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ausgaben für Werbekampagnen im Jahr 2019 [#199014]
Datum
9. Oktober 2020 12:32
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sollte durch die Beschaffung von Rechnungen Kosten anfallen, verzichte ich auf die Herausgabe von Rechnungen. Wenn Informationen nicht detailliert vorliegen, verstehe ich das, bitte Sie aber meine Anfrage so detailliert wie möglich zu beantworten. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199014 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199014/