Ausgaben im Haushaltstitel 526 02 im Bundesarchiv und dem BStU

Anfrage an: Bundesarchiv

Die Auszüge aus Ihrer Haushaltsdatenbank (bitte Excel oder PDF), aus denen hervorgeht, welche einzelnen Ausgaben das Bundesarchiv und der BStU zwischen 2016 und 2022 im Haushaltstitel 526 02 "Sachverständige" gebucht haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2023
  • Frist
    18. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Auszüge aus Ihrer Haushaltsdatenb…
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgaben im Haushaltstitel 526 02 im Bundesarchiv und dem BStU [#267820]
Datum
15. Januar 2023 22:39
An
Bundesarchiv
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Auszüge aus Ihrer Haushaltsdatenbank (bitte Excel oder PDF), aus denen hervorgeht, welche einzelnen Ausgaben das Bundesarchiv und der BStU zwischen 2016 und 2022 im Haushaltstitel 526 02 "Sachverständige" gebucht haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267820 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267820/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesarchiv
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.01.2023, in der Sie auf Grundlage des…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Ausgaben im Haushaltstitel 526 02 im Bundesarchiv und dem BStU [#267820]
Datum
18. Januar 2023 14:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.01.2023, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Auszüge aus der Haushaltsdatenbank betreffend der einzelnen Ausgaben von Bundesarchiv und BStU zwischen 2016 und 2022 im Haushaltstitel 526 02 "Sachverständige" begehren. Ihr Antrag ist am 15.01.2023 beim Bundesarchiv eingegangen und wird von dem für IFG-Fragen federführenden Referat Z I.5 unter dem Aktenzeichen 04711#0001#0044 bearbeitet. Das Bundesarchiv ist bemüht, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/BJNR000600006.html einsehen können. Mit freundlichen Grüßen
Bundesarchiv
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 15.01.2023. Ihre Anfrage wurde bea…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Ausgaben im Haushaltstitel 526 02 im Bundesarchiv und dem BStU [#267820]
Datum
9. Februar 2023 15:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 15.01.2023. Ihre Anfrage wurde bearbeitet und Sie erhalten zeitnah eine Antwort mit der Post. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, bitte senden Sie die Dokumente an <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen << …
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausgaben im Haushaltstitel 526 02 im Bundesarchiv und dem BStU [#267820]
Datum
11. Februar 2023 20:52
An
Bundesarchiv
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte senden Sie die Dokumente an <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267820 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267820/
Bundesarchiv
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Nachricht vom 11.02.2023 und teile Ihnen mit, da…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Ausgaben im Haushaltstitel 526 02 im Bundesarchiv und dem BStU [#267820]
Datum
14. Februar 2023 10:31
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Nachricht vom 11.02.2023 und teile Ihnen mit, dass die Dokumente an die dort stehende E-Mail-Adresse versendet werden. Ich verweise insoweit nochmal auf den Bescheid vom 08.02.2023. i. A.
Bundesarchiv
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf die Mitteilung Ihrer E-Mail-Adresse vom 11.02.2023 so…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Ausgaben im Haushaltstitel 526 02 im Bundesarchiv und dem BStU [#267820]
Datum
14. Februar 2023 10:37
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf die Mitteilung Ihrer E-Mail-Adresse vom 11.02.2023 sowie unsere Nachricht vom heutigen Tage. Anliegend erhalten Sie die Dokumente im pdf-Format. i. A.

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die Bereitstellung der Dokumente. Eine weitergehende Anfrage geht Ihnen gesondert zu.…
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausgaben im Haushaltstitel 526 02 im Bundesarchiv und dem BStU [#267820]
Datum
23. Februar 2023 17:44
An
Bundesarchiv
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Bereitstellung der Dokumente. Eine weitergehende Anfrage geht Ihnen gesondert zu. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267820 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267820/