Ausgaben Sanitär Anlagen

Anfrage an: Stadt Flensburg

Wie hoch sind die Ausgaben, aller Sanitär Anlagen in den Schulen der Stadt Flensburg.
Wir hoch sind die Ausgaben, aller Sanitär Anlagen in dem Flensburger Rathaus.
Vielen Dank im voraus.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Januar 2015
  • Frist
    26. Februar 2015
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Samuel Brinkmann
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch s…
An Stadt Flensburg Details
Von
Samuel Brinkmann
Betreff
Ausgaben Sanitär Anlagen [#8521]
Datum
27. Januar 2015 16:15
An
Stadt Flensburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch sind die Ausgaben, aller Sanitär Anlagen in den Schulen der Stadt Flensburg. Wir hoch sind die Ausgaben, aller Sanitär Anlagen in dem Flensburger Rathaus. Vielen Dank im voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Samuel Brinkmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Samuel Brinkmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Samuel Brinkmann

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Stadt Flensburg
Sehr geehrter Herr Brinkmann, Angaben zu der von Ihnen gewünschten Auskunft liegen bei der Stadt Flensburg nicht…
Von
Stadt Flensburg
Betreff
Antw: Ausgaben Sanitär Anlagen [#8521]
Datum
5. Februar 2015 09:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Brinkmann, Angaben zu der von Ihnen gewünschten Auskunft liegen bei der Stadt Flensburg nicht vor. Mit freundlichen Grüßen