Ausgabenaufstellung Hilfsmittel im Zuge der COVID-19-Pandemie mit kurzer Begründung

Ausgabenaufstellung über die aufgrund der COVID-19-Pandemie angeschafften oder in der Anschaffung befindlichen gegenständlichen Hilfsmittel zur Verhütung einer unkontrollierten Verbreitung des Viruses unter den Soldatinnen und Soldaten sowie den zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aufgeschlüsselt nach
- Bundesland
- Standorten
- Hilfsmittel, zzgl. Abmessungen, Anzahl, sonstige Bemessungen

Bitte begründen Sie zudem, inwiefern eine geschätzt 100 x 60 cm (L/H) durchsichtige Spuckschutzwand, platziert (nicht fixiert!) auf dem geschätzt 200 x 120 cm (L/B) messenden Schreibtisch, hinter dem zentralen Monitor, seine Funktion erfüllen soll, wenn aufgrund natürlicher Statur (jeweils deutsche Durchschnittsgröße Mann und Frau) die Soldatinnen und Soldaten in gesunder Sitzhaltung den Monitor und den Spuckschutz mit Nase (und ggf. beinahe Mund) überragen. Klargestellt sei, dass sich vielerorts die Soldatinnen und Soldaten sowie die zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt gegenübersitzen.

Bitte teilen Sie mir außerdem mit, wie sichergestellt wird bzw. werden sollte, dass die Soldatinnen und Soldaten beim selbständigen Aufbau der Spuckschutzwände, sich nicht an ausgefranzten Schnittkanten der Spuckschutzwände an den Händen oder anderswo verletzen (z.B. blutende Schnittwunden). Selbständig erfolgt der Aufbau deswegen, weil keine Personalkapazitäten der Fachabteilung zur Verfügung gestellt wurden. Es wurden keine Arbeitshandschuhe mitgeliefert. Arbeitshandschuhe gehören auch nicht zur Grundausstattung eines Büros.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juli 2020
  • Frist
    22. August 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ausgabenaufstellung…
An Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Details
Von
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Betreff
Ausgabenaufstellung Hilfsmittel im Zuge der COVID-19-Pandemie mit kurzer Begründung [#193154]
Datum
20. Juli 2020 17:45
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ausgabenaufstellung über die aufgrund der COVID-19-Pandemie angeschafften oder in der Anschaffung befindlichen gegenständlichen Hilfsmittel zur Verhütung einer unkontrollierten Verbreitung des Viruses unter den Soldatinnen und Soldaten sowie den zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aufgeschlüsselt nach - Bundesland - Standorten - Hilfsmittel, zzgl. Abmessungen, Anzahl, sonstige Bemessungen Bitte begründen Sie zudem, inwiefern eine geschätzt 100 x 60 cm (L/H) durchsichtige Spuckschutzwand, platziert (nicht fixiert!) auf dem geschätzt 200 x 120 cm (L/B) messenden Schreibtisch, hinter dem zentralen Monitor, seine Funktion erfüllen soll, wenn aufgrund natürlicher Statur (jeweils deutsche Durchschnittsgröße Mann und Frau) die Soldatinnen und Soldaten in gesunder Sitzhaltung den Monitor und den Spuckschutz mit Nase (und ggf. beinahe Mund) überragen. Klargestellt sei, dass sich vielerorts die Soldatinnen und Soldaten sowie die zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt gegenübersitzen. Bitte teilen Sie mir außerdem mit, wie sichergestellt wird bzw. werden sollte, dass die Soldatinnen und Soldaten beim selbständigen Aufbau der Spuckschutzwände, sich nicht an ausgefranzten Schnittkanten der Spuckschutzwände an den Händen oder anderswo verletzen (z.B. blutende Schnittwunden). Selbständig erfolgt der Aufbau deswegen, weil keine Personalkapazitäten der Fachabteilung zur Verfügung gestellt wurden. Es wurden keine Arbeitshandschuhe mitgeliefert. Arbeitshandschuhe gehören auch nicht zur Grundausstattung eines Büros. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193154/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausgabenaufstellung Hilfsmittel im Zuge der COVI…
An Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Details
Von
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Betreff
AW: Ausgabenaufstellung Hilfsmittel im Zuge der COVID-19-Pandemie mit kurzer Begründung [#193154]
Datum
22. August 2020 10:38
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausgabenaufstellung Hilfsmittel im Zuge der COVID-19-Pandemie mit kurzer Begründung“ vom 20.07.2020 (#193154) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Biite schicken Sie mir Unterlagen zu, aus denen sich die Antworten auf meine Fragen ergeben. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193154/
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
BAAINBw ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 20-17) Sehr geehrteAntragsteller/in im Zuständigkeitsbereich des Bundesamt für Au…
Von
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Betreff
Antwort: Ausgabenaufstellung Hilfsmittel im Zuge der COVID-19-Pandemie mit kurzer Begründung [#193154]
Datum
24. August 2020 12:34
Status
Warte auf Antwort
BAAINBw ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 20-17) Sehr geehrteAntragsteller/in im Zuständigkeitsbereich des Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) werden keinerlei Spuckschutzwände genutzt. Antragsgegenständliche amtliche Informationen liegen hier insoweit leider nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Wie aus meiner Anfrage hervorgeht, beziehe ich mich auf die Bundeswehrstandorte, für…
An Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Ausgabenaufstellung Hilfsmittel im Zuge der COVID-19-Pandemie mit kurzer Begründung [#193154]
Datum
24. August 2020 13:57
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Wie aus meiner Anfrage hervorgeht, beziehe ich mich auf die Bundeswehrstandorte, für die das BAAIN diese Spuckschutzwände beschafft. Bitte legen Sie mir Unterlagen vor, aus denen sich meine angeforderten Informationen ergeben. Vielen Dank. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193154/
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
BAAINBw ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 20-17) Sehr geehrteAntragsteller/in an den Dienstorten Hamburg, Kiel, Wilhelmshav…
Von
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Betreff
Antwort: Ausgabenaufstellung Hilfsmittel im Zuge der COVID-19-Pandemie mit kurzer Begründung [#193154]
Datum
25. August 2020 15:44
Status
Warte auf Antwort
BAAINBw ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 20-17) Sehr geehrteAntragsteller/in an den Dienstorten Hamburg, Kiel, Wilhelmshaven und Bonn wurden auf Wunsch vereinzelt Spuckschutzwände in unterschiedlichen Größen angeschafft. Wie bereits von Ihnen angemerkt werden diese mittels Holzfuß auf dem Schreibtisch platziert, ein eigenständiger "Aufbau" ist nicht notwendig. Bei gesunder Sitzhaltung (die oberste Bildschirmzeile sollte leicht unterhalb der waagerechten Sehachse liegen) ist ein überragen von Monitor sowie Spuckschutz nicht möglich. Da für die o.g. Maßnahmen noch keine Rechnungen vorliegen ist eine Kostenaufstellung zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in leider sind Ihre Ausführungen nur teilweise richtig. Wenigstens am Standort Bonn be…
An Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Ausgabenaufstellung Hilfsmittel im Zuge der COVID-19-Pandemie mit kurzer Begründung [#193154]
Datum
30. August 2020 10:33
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider sind Ihre Ausführungen nur teilweise richtig. Wenigstens am Standort Bonn bestehen die Spuckschutzwände nicht aus einem Holzfuß und Plexiglasscheibe. Es wurden zwei Plexiglasfüße und eine Plexiglasscheibe mit unscharf geschnittener Kante geliefert. Wie bereits erläutert, war die Schnittkante dieser Plexiglaswände derart ausgefranzt, dass sich die Soldatinnen und Soldaten beim Aufstellen der Spuckschutzwände an Ihren Händen leicht verletzt haben. Es wurden keine Schutzhandschuhe mitgeliefert. Die Spuckschutzwände wurden auch direkt von den Bürogemeinschaften aufgestellt und nicht durch ausgebildetes Personal. Ich bitte um die Vorlage der Rechnungen, sobald sie eingetroffen sind. Am Rande erlaube ich mir zu bemerken, dass die Kanten einen Sachmangel darstellen, der eine Minderung des Kaufpreises rechtfertigen würde. Herzlichen Dank. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193154/

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausgabenaufstellung Hilfsmittel im Zuge der CO…
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Betreff
AW: Antwort: Ausgabenaufstellung Hilfsmittel im Zuge der COVID-19-Pandemie mit kurzer Begründung [#193154]
Datum
6. Januar 2022 09:43
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausgabenaufstellung Hilfsmittel im Zuge der COVID-19-Pandemie mit kurzer Begründung“ vom 20.07.2020 (#193154) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 503 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193154/