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Ausgabensteigerung im Pandemiejahr 2020

Wie begründen Sie, dass Sie eine 10% Etat-Erhöhung im Pandemie-Jahr veranlassten, obwohl Deutschland nicht im Verteidigungszustand ist. Diese Mittel aber für das Leben von Tausenden Deutschen entscheidend war und ist. Für die 5.000.000.000 Euro hätte man sehr viel mehr und schneller den begehrten Impstoff kaufen können, der wegen Ihrer Handlung noch immer fehlt!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2021
  • Frist
    9. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie begründen Sie…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgabensteigerung im Pandemiejahr 2020 [#222523]
Datum
7. Juni 2021 21:14
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie begründen Sie, dass Sie eine 10% Etat-Erhöhung im Pandemie-Jahr veranlassten, obwohl Deutschland nicht im Verteidigungszustand ist. Diese Mittel aber für das Leben von Tausenden Deutschen entscheidend war und ist. Für die 5.000.000.000 Euro hätte man sehr viel mehr und schneller den begehrten Impstoff kaufen können, der wegen Ihrer Handlung noch immer fehlt!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 222523 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222523/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Betreff: Ihr Schreiben vom 7. Juni 2021 Sehr <Information-entfernt> hiermit bestätige ich Ih…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Ausgabensteigerung im Pandemiejahr 2020 [#222523]
Datum
9. Juni 2021 12:39
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 Betreff: Ihr Schreiben vom 7. Juni 2021 Sehr <Information-entfernt> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom 7. Juni 2021. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1609 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 07. Juni 2021 Se…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Ausgabensteigerung im Pandemiejahr 2020 [#222523]
Datum
29. Juni 2021 13:07
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1609 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 07. Juni 2021 Sehr <Information-entfernt> mit Bezugschreiben vom 7. Juni 2021 wandten Sie sich mit der Bitte um Beantwortung Ihrer auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützten Anfrage an das BMVg. Nach Prüfung des Antrags kann ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Anfrage nicht vom Anwendungsbereich des IFG erfasst ist. Mit Ihrem Antrag begehren Sie keinen Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG. Amtliche Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG sind amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, die Bestandteil eines Verwaltungsvorgangs sind. Mit Ihrem Antrag bitten Sie um eine Begründung zu Ihrem im Antrag vorgetragenen Sachverhalt (s.u.). Derartige Anfragen fallen nicht unter das IFG, welches den Zugang zu bereits vorhandenen amtlichen Informationen regelt. Um gegebenenfalls dennoch in Ihrem Sinne tätig werden zu können, habe ich Ihren Antrag der für den Bürgerdialog im Hause zuständigen Stelle mit der Bitte um Prüfung und Bearbeitung als Bürgeranfrage zugeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff: Ihre Anfrage vom 07.06.2021 Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre unten stehende Anfra…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Ausgabensteigerung im Pandemiejahr 2020 [#222523] hier: Gerriet Biehle
Datum
12. Juli 2021 13:08
Status
Betreff: Ihre Anfrage vom 07.06.2021 Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre unten stehende Anfrage und das damit verbundene Interesse an der Bundeswehr. Durch einen Bürofehler können wir Ihre Nachricht erst jetzt beantworten. Die deutschen Streitkräfte müssen in der Lage sein, die sicherheits- und verteidigungspolitischen Herausforderungen zu meistern. Die Bundeswehr muss nicht nur in internationalen Einsätzen an der Seite ihrer Verbündeten bestehen, sondern auch ihre Aufgaben in der Landes- und Bündnisverteidigung bestmöglich erfüllen. Die Refokussierung der Bundeswehr auf die Landes- und Bündnisverteidigung, bei gleichrangiger Wahrnehmung der Aufgaben des internationalen Krisenmanagements sowie der weiteren Aufgaben der Bundeswehr geben dafür die planerischen Vorgaben. Sie leiten sich aus dem Weißbuch, der Konzeption der Bundeswehr und den verteidigungspolitischen Richtlinien ab. Für die dazu notwendige und nachhaltige Modernisierung der Bundeswehr sind steigende Investitionen unerlässlich. Weitere Informationen zum Verteidigungshaushalt können Sie hier finden: https://www.bmvg.de/de/themen/verteidigungshaushalt. In der Hoffnung, dass wir Ihrem Anliegen gerecht werden konnten, verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
WG: Weshalb sind deutsche Soldaten vor Russlands Grenzen stationiert? [#222528] hier: Gerriet Biehle Betreff: Ihre…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Weshalb sind deutsche Soldaten vor Russlands Grenzen stationiert? [#222528] hier: Gerriet Biehle
Datum
12. Juli 2021 13:14
Status
Betreff: Ihre Anfrage vom 07.06.2021 Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre unten stehende Anfrage und das damit verbundene Interesse an der Bundeswehr. Durch einen Bürofehler können wir Ihre Nachricht erst jetzt beantworten. Ein wesentlicher Aspekt deutscher Verteidigungspolitik ist die Bündnisverteidigung. Deshalb beteiligt sich die Bundeswehr unter anderem an der Mission Enhanced Forward Presence. Diese Mission dient der Sicherung der Ostflanke der NATO. Deutschland hat dabei die Führung der Battlegroup in Litauen übernommen. Die Mitgliedsstaaten der NATO reagieren mit der "verstärkten Vornepräsenz" auf die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Russland und die fortgesetzte Destabilisierung der Ukraine. In Polen und den baltischen Staaten verstärken insgesamt vier multinationale Gefechtsverbände die Streitkräfte der Gastländer. Das Personal der Battlegroups genannten multinationalen Gefechtsverbände rotiert halbjährlich, da die NATO-Russland-Grundakte keine dauerhafte Stationierung alliierter Truppen in Osteuropa erlaubt. Die NATO setzt dabei auf eine doppelte Strategie: Abschreckung ja, aber keine Konfrontation. Für das Bündnis bleibt der Dialog mit Russland zentral. Grundlegende Information zur Sicherheitspolitik können Sie unter https://www.bmvg.de/de/themen/sicherh... abrufen. In der Hoffnung, dass wir Ihrem Anliegen gerecht werden konnten, verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.