Ausgangssperre Arbeit

Hallo, ist es erlaubt in den Zeiten der Ausgangssperre, in Hamm, mit 2 Personen aus verschiedenen Haushalten eine Fahrtgemeinschaft zur/von der Arbeit zu bilden? Zum Beispiel um 1 Uhr morgens?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. April 2021
  • Frist
    1. Juni 2021
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Kamila Rozek
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Hamm Details
Von
Kamila Rozek
Betreff
Ausgangssperre Arbeit [#219469]
Datum
29. April 2021 11:03
An
Polizeipräsidium Hamm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, ist es erlaubt in den Zeiten der Ausgangssperre, in Hamm, mit 2 Personen aus verschiedenen Haushalten eine Fahrtgemeinschaft zur/von der Arbeit zu bilden? Zum Beispiel um 1 Uhr morgens?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kamila Rozek Anfragenr: 219469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219469/
Mit freundlichen Grüßen Kamila Rozek

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Polizeipräsidium Hamm
Anfrage Rozek Sehr geehrte Frau Rozek, es ist möglich im Rahmen einer Fahrgemeinschaft, jedoch nur ein Haushalt un…
Von
Polizeipräsidium Hamm
Betreff
Anfrage Rozek
Datum
29. April 2021 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Rozek, es ist möglich im Rahmen einer Fahrgemeinschaft, jedoch nur ein Haushalt und eine weitere Person (Fahrer*in und Beifahrer*in) zur und / oder von der Arbeitsstelle auf direktem Wege nach Hause zu fahren. Sie benötigen eine Bescheinigung des Arbeitgebers das Sie diese Fahrt zur Arbeitsstelle durchführen müssen. Des Weiteren ist das tragen von FFP2 Masken, oder höher verpflichtend, sofern sie nicht aus einem Haushalt gemeinsam die Arbeitsstelle aufsuchen / verlassen. Mit freundlichen Grüßen