Ausgangsverbot in Pflegeheimen

Betreffend des derzeitigen Besuchverbots in Pflegeeinrichtungen hätte ich gerne gewusst, ob es auch ein Ausgangsverbot gibt? Ich möchte z.B. gerne zum Friedhof mit meiner Mutter gehen und könnte Sie vor dem Eingang, also außerhalb der Einrichtung abholen. An der frischen Luft zu sein ohne den unmittelbaren engen Kontakt zu anderen Menschen dürfte das kein Problem sein. Ist es zulässig meiner Mutter den Ausgang zu verbieten?

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  • Datum
    15. März 2020
  • Frist
    18. April 2020
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Sabine Maxein
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An Landratsamt Miesbach - Fachbereich 43 Gesundheitsamt Details
Von
Sabine Maxein
Betreff
Ausgangsverbot in Pflegeheimen [#182683]
Datum
15. März 2020 18:08
An
Landratsamt Miesbach - Fachbereich 43 Gesundheitsamt
Status
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Betreffend des derzeitigen Besuchverbots in Pflegeeinrichtungen hätte ich gerne gewusst, ob es auch ein Ausgangsverbot gibt? Ich möchte z.B. gerne zum Friedhof mit meiner Mutter gehen und könnte Sie vor dem Eingang, also außerhalb der Einrichtung abholen. An der frischen Luft zu sein ohne den unmittelbaren engen Kontakt zu anderen Menschen dürfte das kein Problem sein. Ist es zulässig meiner Mutter den Ausgang zu verbieten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sabine Maxein Anfragenr: 182683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182683 Postanschrift Sabine Maxein << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sabine Maxein

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