Ausgehängtes Plakat zur AV Waffenverbot K/D
In https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5740182 hat die BPOLD St. Augustin über die Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände informiert. Laut Text sind "[d]ie genauen Regularien und deren Ausnahmen [...] via Plakat an den betroffenen Bahnhöfen veröffentlicht." Angehängt ist eine PDF "Plakat_AGV.pdf".
Diese Datei scheint nicht die finale Version darzustellen.
Nummer 2 des Plakats verweist für Ausnahmen auf eine Nummer 3.1, die es auf dem Plakat nicht gibt. In Nummer 3 verweisen Sie für den Geltungszeitraum auf Nummer 1, die aber gar keine Aussagen zum Geltungszeitraum macht, sondern den Geltungsbereich definiert. Der Geltungsbereich soll laut Nummer 3 wiederum in Nummer 2 stehen, wo lediglich der adressierte Personenkreis definiert wird.
Nummer 4 kündigt darüber hinaus die "Anregung eines Hausverbotes und Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund der Gefährdung Mitreisender gemäß § 8 Eisenbahn-Verkehrsordnung" an. In § 8 EVO vom 4. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 208) sind aber lediglich die "Nachzahlung oder Erstattung bei falscher Höhe des Beförderungsentgelts" geregelt.
Ich nehme an, dass die oben genannten Fehler im Rahmen der üblichen Qualitätssicherungsprozesse auch der BPOLD STA auffielen und ein anderes Poster aufgehängt wurde.
Bitte übersenden Sie mir den Text der tatsächlich ausgehängten Plakate, möglichst in elektronischer Form.
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum24. März 2024
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27. April 2024
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