Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Hannover, 19.04.2023
Landespolizeipräsidium
Referat 23 - Kriminalitätsbekämpfung -
Az. 23.11-02011/2/2023
Frau
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Aushändigung von Kopien gestellter Strafanzeigen im Jahr 2022 in Niedersachsen; Ihre E-Mail vom 02.04.2023 an die Pressestelle des Niedersächsischen Justizministerium über
fragdenstaat.de
Sehr
<< Antragsteller:in >>
Ihre E-Mail vom 2. April 2023 an die Pressestelle des Niedersächsischen Justizministerium wurde zuständigkeitshalber an das Ministerium für Inneres und Sport abgegeben und mir zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.
Sie bitten hierin um Beantwortung Ihrer Fragestellung „Wie viele Fälle gab es im Jahr 2022 in Niedersachsen, in denen Betroffenen, die eine Strafanzeige stellten, keine unmittelbare Kopie ihrer Anzeige bzw. Aussage ausgehändigt wurde?“.
Zur Begründung Ihres Auskunftsrechtes geben Sie an, dass es sich bei Ihrer Anfrage um einen „Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG)“ handelt.
Diese Gesetze sind im Kontext Ihrer Anfrage nicht einschlägig. Ihre Anfrage ist daher als Bürgeranfrage zu behandeln. In diesem Zusammenhang besteht in Niedersachsen kein „Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz“, welches eine Beantwortung von Bürgeranfragen regelt.
Unabhängig davon kann ich Ihnen im Hinblick auf Ihre Fragestellung keine entsprechende Auskunft erteilen. Innerhalb des genutzten Vorgangsbearbeitungssystem der niedersächsischen Polizei gibt es keine Auswertemöglichkeiten, um die Anzahl von Ausdrucken von z. B. Formularen zu erheben.
Ich bedaure, Ihnen keine zufriedenstellende Antwort übermitteln zu können.
Im Auftrage
Holger Seidel
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Referat 23 – Kriminalitätsbekämpfung
Lavesallee 6, 30169 Hannover
E-Mail: <
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