Aushändigung von Kopien gestellter Strafanzeigen im Jahr 2022 in Niedersachsen

Wie viele Fälle gab es im Jahr 2022 in Niedersachsen, in denen Betroffenen, die eine Strafanzeige stellten, keine unmittelbare Kopie ihrer Anzeige bzw. Aussage ausgehändigt wurde?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. April 2023
  • Frist
    5. Mai 2023
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Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Fälle gab es im Jahr 2022 in …
An Niedersächsisches Justizministerium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aushändigung von Kopien gestellter Strafanzeigen im Jahr 2022 in Niedersachsen [#274631]
Datum
2. April 2023 14:09
An
Niedersächsisches Justizministerium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Fälle gab es im Jahr 2022 in Niedersachsen, in denen Betroffenen, die eine Strafanzeige stellten, keine unmittelbare Kopie ihrer Anzeige bzw. Aussage ausgehändigt wurde?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/274631/upload/922900e178f4cb4bc3ffbad3df00ee004bc51261/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Niedersächsisches Justizministerium
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Hannover, 19.…
Von
Niedersächsisches Justizministerium
Betreff
Aushändigung von Kopien gestellter Strafanzeigen im Jahr 2022 in Niedersachsen; Ihre E-Mail vom 02.04.2023 an die Pressestelle des Niedersächsischen Justizministerium
Datum
19. April 2023 14:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Hannover, 19.04.2023 Landespolizeipräsidium Referat 23 - Kriminalitätsbekämpfung - Az. 23.11-02011/2/2023 Frau << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> per E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Aushändigung von Kopien gestellter Strafanzeigen im Jahr 2022 in Niedersachsen; Ihre E-Mail vom 02.04.2023 an die Pressestelle des Niedersächsischen Justizministerium über fragdenstaat.de Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 2. April 2023 an die Pressestelle des Niedersächsischen Justizministerium wurde zuständigkeitshalber an das Ministerium für Inneres und Sport abgegeben und mir zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Sie bitten hierin um Beantwortung Ihrer Fragestellung „Wie viele Fälle gab es im Jahr 2022 in Niedersachsen, in denen Betroffenen, die eine Strafanzeige stellten, keine unmittelbare Kopie ihrer Anzeige bzw. Aussage ausgehändigt wurde?“. Zur Begründung Ihres Auskunftsrechtes geben Sie an, dass es sich bei Ihrer Anfrage um einen „Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG)“ handelt. Diese Gesetze sind im Kontext Ihrer Anfrage nicht einschlägig. Ihre Anfrage ist daher als Bürgeranfrage zu behandeln. In diesem Zusammenhang besteht in Niedersachsen kein „Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz“, welches eine Beantwortung von Bürgeranfragen regelt. Unabhängig davon kann ich Ihnen im Hinblick auf Ihre Fragestellung keine entsprechende Auskunft erteilen. Innerhalb des genutzten Vorgangsbearbeitungssystem der niedersächsischen Polizei gibt es keine Auswertemöglichkeiten, um die Anzahl von Ausdrucken von z. B. Formularen zu erheben. Ich bedaure, Ihnen keine zufriedenstellende Antwort übermitteln zu können. Im Auftrage Holger Seidel Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Referat 23 – Kriminalitätsbekämpfung Lavesallee 6, 30169 Hannover E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>