Auskünfte zum Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes (ZwVbG) seit Inkrafttreten
Im Bezug auf das Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes (ZwVbG) ersuchen ich Sie um folgende Auskünfte im Rahmen des IFG (Berliner Informationsfreiheitsgesetz):
1. Anzahl der Anträge auf Genehmigung zur zweckfremden Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnung seit Inkrafttreten (wenn möglich nach den Berliner Bezirken)
2. Wie viele dieser Anträge wurden genehmigt?
3. Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt?
4. Wie viele dieser Anträge wurden noch nicht abschließend bearbeitet?
5. Wie viele Mitarbeiter sind in den Berliner Bezirksämtern für die Durchsetzung des ZwVbG beschäftigt?
Weiterhin bitten ich Sie um Informationen zu Ordnungswidrigkeiten im Sinne des ZwVbG:
1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten im Sinne von §7 ZwVbG wurden seit Inkrafttreten in Berlin festgestellt (wenn möglich nach Jahren und Vorwürfen (§7 ZwVbG Abs.1 bis 11) geordnet)?
2. Gegen wie viele dieser Ordnungswidrigkeits-Verfahren wurde Einspruch enigelegt?
3. Wie viele dieser Ordnungswidrigkeits-Verfahren wurden aufgrund von Einsprüchen eingestellt?
4. Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden durch Bürger und Bürgerinnen bei den Berliner Bezirksämtern gemeldet (wenn möglich nach Jahren)?
5. Wie viele dieser Ordnungswidrigkeiten wurden mit einer Geldbuße nach § 7 Abs. 4 ZwVbG geahndet?
6. Wie hoch sind die eingenommenen Geldbußen nach § 7 ZwVbG sit inkrafttreten (wenn möglich nach Jahren)?
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass ein Anspruch auf Auskunftserteilung nach dem IFG vom Antragsteller gemäß IFG nicht begründet werden muss.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum17. Oktober 2023
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21. November 2023
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