Auskünfte zum Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes (ZwVbG) seit Inkrafttreten

Im Bezug auf das Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes (ZwVbG) ersuchen ich Sie um folgende Auskünfte im Rahmen des IFG (Berliner Informationsfreiheitsgesetz):

1. Anzahl der Anträge auf Genehmigung zur zweckfremden Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnung seit Inkrafttreten (wenn möglich nach den Berliner Bezirken)
2. Wie viele dieser Anträge wurden genehmigt?
3. Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt?
4. Wie viele dieser Anträge wurden noch nicht abschließend bearbeitet?
5. Wie viele Mitarbeiter sind in den Berliner Bezirksämtern für die Durchsetzung des ZwVbG beschäftigt?

Weiterhin bitten ich Sie um Informationen zu Ordnungswidrigkeiten im Sinne des ZwVbG:

1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten im Sinne von §7 ZwVbG wurden seit Inkrafttreten in Berlin festgestellt (wenn möglich nach Jahren und Vorwürfen (§7 ZwVbG Abs.1 bis 11) geordnet)?
2. Gegen wie viele dieser Ordnungswidrigkeits-Verfahren wurde Einspruch enigelegt?
3. Wie viele dieser Ordnungswidrigkeits-Verfahren wurden aufgrund von Einsprüchen eingestellt?
4. Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden durch Bürger und Bürgerinnen bei den Berliner Bezirksämtern gemeldet (wenn möglich nach Jahren)?
5. Wie viele dieser Ordnungswidrigkeiten wurden mit einer Geldbuße nach § 7 Abs. 4 ZwVbG geahndet?
6. Wie hoch sind die eingenommenen Geldbußen nach § 7 ZwVbG sit inkrafttreten (wenn möglich nach Jahren)?

Ich weise vorsorglich darauf hin, dass ein Anspruch auf Auskunftserteilung nach dem IFG vom Antragsteller gemäß IFG nicht begründet werden muss.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Oktober 2023
  • Frist
    21. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Bez…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskünfte zum Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes (ZwVbG) seit Inkrafttreten [#290380]
Datum
17. Oktober 2023 14:56
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Bezug auf das Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes (ZwVbG) ersuchen ich Sie um folgende Auskünfte im Rahmen des IFG (Berliner Informationsfreiheitsgesetz): 1. Anzahl der Anträge auf Genehmigung zur zweckfremden Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnung seit Inkrafttreten (wenn möglich nach den Berliner Bezirken) 2. Wie viele dieser Anträge wurden genehmigt? 3. Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt? 4. Wie viele dieser Anträge wurden noch nicht abschließend bearbeitet? 5. Wie viele Mitarbeiter sind in den Berliner Bezirksämtern für die Durchsetzung des ZwVbG beschäftigt? Weiterhin bitten ich Sie um Informationen zu Ordnungswidrigkeiten im Sinne des ZwVbG: 1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten im Sinne von §7 ZwVbG wurden seit Inkrafttreten in Berlin festgestellt (wenn möglich nach Jahren und Vorwürfen (§7 ZwVbG Abs.1 bis 11) geordnet)? 2. Gegen wie viele dieser Ordnungswidrigkeits-Verfahren wurde Einspruch enigelegt? 3. Wie viele dieser Ordnungswidrigkeits-Verfahren wurden aufgrund von Einsprüchen eingestellt? 4. Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden durch Bürger und Bürgerinnen bei den Berliner Bezirksämtern gemeldet (wenn möglich nach Jahren)? 5. Wie viele dieser Ordnungswidrigkeiten wurden mit einer Geldbuße nach § 7 Abs. 4 ZwVbG geahndet? 6. Wie hoch sind die eingenommenen Geldbußen nach § 7 ZwVbG sit inkrafttreten (wenn möglich nach Jahren)? Ich weise vorsorglich darauf hin, dass ein Anspruch auf Auskunftserteilung nach dem IFG vom Antragsteller gemäß IFG nicht begründet werden muss.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290380 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290380/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag ist bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und W…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
WG: Auskünfte zum Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes (ZwVbG) seit Inkrafttreten [#290380] - Eingangsbestätigung
Datum
24. Oktober 2023 13:44
Status
Anfrage abgeschlossen
image007.png
3,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag ist bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen eingegangen und wird innerhalb der gesetzlichen Vorgaben bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit überreiche ich im Dateianhang den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag - …
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
WG: Auskünfte zum Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes (ZwVbG) seit Inkrafttreten [#290380] - Bescheid
Datum
17. November 2023 11:48
Status
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit überreiche ich im Dateianhang den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag - Auskünfte zum Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes (ZwVbG) seit Inkrafttreten [#290380]. Mit freundlichen Grüßen