Auskünfte zur Barrierefreiheit der Website (hs-flensburg.de)

Anfrage an: Hochschule Flensburg

Bei der Betrachtung ihres Webauftrittes fällt (neben einiger technischer Mängel) auf, dass dieser weder barrierefrei noch in leichter Sprache abrufbar ist.

Laut § 11 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein
(Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG), sind öffentlichen Stellen des Landes (zu denen auch Universitäten, Fachhochschulen und Hochschulen gehören s. Artikel 2 Absatz 1 Nummer 4 der Richtlinie 2014/24/EU) dazu verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen, einschließlich der für ihre Beschäftigten bestimmten Angebote im Intranet barrierefrei im Sinne des Artikel 4 der Richtlinie (EU) 2016/2102 zu gestalten.

Diese barrierefreie Gestaltung sollte innerhalb der in Artikel 12 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 genannten Fristen erfolgen. Daher bis spätestens zum 23. September 2020 bzw. 23. Juni 2021 für mobile Anwendungen.

Die angeforderte Information wäre, warum das Landesrecht bzw. Unions-Recht bisher nicht umgesetzt oder angewendet wurde und welche Planungen, Termine oder Fristen ihrerseits betreffend die Entwicklung ihrer Website im betreffenden Bereich oder darüber hinaus vorgesehen sind.

Ergebnis der Anfrage

Die Erklärung unter der angegebenen URL ist korrekt und bekannt, allerdings lässt diese keine Zeitplanung sichtbar werden und besteht fast unverändert seit 2020.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2022
  • Frist
    8. November 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei der Betrachtu…
An Hochschule Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskünfte zur Barrierefreiheit der Website (hs-flensburg.de) [#260232]
Datum
5. Oktober 2022 11:19
An
Hochschule Flensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei der Betrachtung ihres Webauftrittes fällt (neben einiger technischer Mängel) auf, dass dieser weder barrierefrei noch in leichter Sprache abrufbar ist. Laut § 11 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG), sind öffentlichen Stellen des Landes (zu denen auch Universitäten, Fachhochschulen und Hochschulen gehören s. Artikel 2 Absatz 1 Nummer 4 der Richtlinie 2014/24/EU) dazu verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen, einschließlich der für ihre Beschäftigten bestimmten Angebote im Intranet barrierefrei im Sinne des Artikel 4 der Richtlinie (EU) 2016/2102 zu gestalten. Diese barrierefreie Gestaltung sollte innerhalb der in Artikel 12 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 genannten Fristen erfolgen. Daher bis spätestens zum 23. September 2020 bzw. 23. Juni 2021 für mobile Anwendungen. Die angeforderte Information wäre, warum das Landesrecht bzw. Unions-Recht bisher nicht umgesetzt oder angewendet wurde und welche Planungen, Termine oder Fristen ihrerseits betreffend die Entwicklung ihrer Website im betreffenden Bereich oder darüber hinaus vorgesehen sind.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260232/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hochschule Flensburg
Sehr << Antragsteller:in >> die Hochschule Flensburg ist bestrebt unsere Websites barrierefrei zugän…
Von
Hochschule Flensburg
Betreff
WG: Auskünfte zur Barrierefreiheit der Website (hs-flensburg.de) [#260232]
Datum
8. November 2022 17:58
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,8 KB
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2,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die Hochschule Flensburg ist bestrebt unsere Websites barrierefrei zugänglich zu machen. In einer Erklärung zur Barrierefreiheit auf unserer Website (https://hs-flensburg.de/erklaerung-zur-barrierefreiheit) dokumentieren wir den aktuellen Stand der Umsetzung in diesem Zusammenhang. Wir arbeiten fortlaufend daran, noch bestehende Barrieren aufzulösen. Wenn Sie konkrete Barrieren melden und uns so dabei unterstützen möchten, unser Webangebot zu verbessern, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung über dieses Online-Formular: https://hs-flensburg.de/form/feedback Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> schicken. Mit freundlichen Grüßen