Auskuft zur Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung

Frage zu §2 Abs. 1+2 der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung:
Wie werden die 5 Quarantäne-Tage zur Verkürzung der Absonderungsdauer für einen Rückkehrer aus Mexiko (Heimaturlaub) berechnet? Beginnt die Frist mit Ankunftszeit Airport Frankfurt oder Airport Hannover oder Eintreffen im eigenen Haus in Wolfsburg oder Zeitpunkt der Absendung der digitalen Einreiseanmelung an Sie? Oder zählt erst der Folgetag als erster Quarantäne-Tag?
Ich bitte um kurzfristige Beantwortung, da die Flugreise kurz bevorsteht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Frage zu §2 Abs. 1+2 d…
An Stadt Wolfsburg - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
Auskuft zur Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung [#204910]
Datum
3. Dezember 2020 18:11
An
Stadt Wolfsburg - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Frage zu §2 Abs. 1+2 der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung: Wie werden die 5 Quarantäne-Tage zur Verkürzung der Absonderungsdauer für einen Rückkehrer aus Mexiko (Heimaturlaub) berechnet? Beginnt die Frist mit Ankunftszeit Airport Frankfurt oder Airport Hannover oder Eintreffen im eigenen Haus in Wolfsburg oder Zeitpunkt der Absendung der digitalen Einreiseanmelung an Sie? Oder zählt erst der Folgetag als erster Quarantäne-Tag? Ich bitte um kurzfristige Beantwortung, da die Flugreise kurz bevorsteht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204910 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204910/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Wolfsburg - Gesundheitsamt
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Tag der Fristberechnung beginnt am Folgetag n…
Von
Stadt Wolfsburg - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Auskuft zur Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung [#204910]
Datum
4. Dezember 2020 09:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Tag der Fristberechnung beginnt am Folgetag nach Einreise. Bedenken Sie jedoch, dass Sie sich auf direktem Wege in eine geeignete Unterkunft begeben müssen. Mit dem Erhalt des negativen Testergebnis ist die häusliche Absonderung aufgehoben. Ich wünsche Ihnen alles Gute, bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen