Auskunft aus dem Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister

Um Gerüchte und Schikanen einzudämmen benötige ich seit meinem Antrag
vom 26.01.2018 dringend Informationen
welche von der Hamburger Polizei und Staatsanwaltschaft in 2017
gegen/für mich generiert wurden.
Bitte gewähren Sie mir die Akteneinsicht ohne weitere Verzögerungen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Juli 2018
  • Frist
    28. August 2018
  • 0 Follower:innen
Thorsten Peters
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Um Gerüchte und …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Thorsten Peters
Betreff
Auskunft aus dem Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister [#32324]
Datum
26. Juli 2018 08:15
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Um Gerüchte und Schikanen einzudämmen benötige ich seit meinem Antrag vom 26.01.2018 dringend Informationen welche von der Hamburger Polizei und Staatsanwaltschaft in 2017 gegen/für mich generiert wurden. Bitte gewähren Sie mir die Akteneinsicht ohne weitere Verzögerungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thorsten Peters <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thorsten Peters << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thorsten Peters
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Sehr geehrter Herr Peters, Auskünfte zum Staatsanwaltsch…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Auskunft aus dem Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister [#32324]
Datum
26. Juli 2018 12:30
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Sehr geehrter Herr Peters, Auskünfte zum Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister erhalten Sie bei Bundesamt für Justiz, vgl. https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Gerichte_Behoerden/ZStV/ZStV_node.html. Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz liegen insoweit keine Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Peters
Sehr geehrte Damen und Herren, Da ich kein Täter sondern Opfer öffentlicher Schikanen bin, kann ich keine weitere …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Thorsten Peters
Betreff
Re: AW: Auskunft aus dem Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister [#32324]
Datum
30. Juli 2018 17:46
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Da ich kein Täter sondern Opfer öffentlicher Schikanen bin, kann ich keine weitere Geheimhaltungsfristen der Behörden akzeptieren. Bitte gewähren Sie mir jetzt Kenntnis der Vorgänge aus dem Jahr 2017. ... Mit freundlichen Grüßen Thorsten Peters Anfragenr: 32324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thorsten Peters << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6II - Z5 668/2018 Sehr geehrter Herr Pet…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 26. Juli 2018 - Auskunft aus dem Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister [#32324]
Datum
17. August 2018 08:24
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6II - Z5 668/2018 Sehr geehrter Herr Peters, mit Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bitten Sie das Bundesministerium der Justiz und für Verbrauchschutz um Einsicht in das Zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV). Das Bundesamt für Justiz (Postanschrift: Bundesamt für Justiz, 53094 Bonn; E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> ist für das Führen des ZStV zuständig. Informationen aus dem ZStV liegen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nicht vor. Ferner weise ich auf Folgendes hin. Das ZStV enthält Informationen über Strafverfahren der Staatsanwaltschaften der Länder. Die Strafprozessordnung (StPO) enthält mit den §§ 474 ff. und 492 ff. StPO umfassende Einsichts- und Auskunftsrechte, die gemäß § 1 Absatz 3 IFG einem Antrag nach dem IFG vorgehen. Es handelt sich dabei nämlich um Regelungen in anderen Rechtsvorschriften gemäß § 1 Absatz 3 IFG. Das Begehren nach Informationen aus einer eventuellen Akte einer Strafverfolgungsbehörde kann nur nach den Vorschriften der StPO gewährt werden. In diesem ist davon auszugehen, dass § 475 StPO die formellen und materiellen Voraussetzungen des Informationszugangs regelt. Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Peters
Sehr geehrte Damen und Herren, Zur Eindämmung meiner öffentlichen Schikanierungen benötige ich dringend Informat…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Thorsten Peters
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 26. Juli 2018 - Auskunft aus dem Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister [#32324]
Datum
17. August 2018 12:25
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Zur Eindämmung meiner öffentlichen Schikanierungen benötige ich dringend Informationen der Vorgangsakten aus 2017. Bitte senden Sie mir endlich die erforderlichen Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Peters Anfragenr: 32324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thorsten Peters << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6II - Z5 668/2018 Sehr geehrter Herr Pet…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 17. August 2018 - Auskunft aus dem Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister [#32324]
Datum
17. August 2018 15:48
Status
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6II - Z5 668/2018 Sehr geehrter Herr Peters, wie bereits mitgeteilt, liegen dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) keine Informationen zu Ihrer Anfrage vor. Das Zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV) wird vom Bundesamt für Justiz (Postanschrift: Bundesamt für Justiz, 53094 Bonn; E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> geführt. Soweit Sie eine Auskunft aus dem Zentralen staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister erbeten, wenden Sie sich an das Bundesamt für Justiz. Das BMJV kann Ihnen nicht weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen

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Thorsten Peters
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft aus dem Staatsanwaltschaftlichen Verf…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Thorsten Peters
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 17. August 2018 - Auskunft aus dem Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister [#32324]
Datum
13. Februar 2019 14:37
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft aus dem Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister“ vom 26.07.2018 (#32324) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 170 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Peters Anfragenr: 32324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thorsten Peters << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>