Auskunft aus dem Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister
Um Gerüchte und Schikanen einzudämmen benötige ich seit meinem Antrag
vom 26.01.2018 dringend Informationen
welche von der Hamburger Polizei und Staatsanwaltschaft in 2017
gegen/für mich generiert wurden.
Bitte gewähren Sie mir die Akteneinsicht ohne weitere Verzögerungen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum26. Juli 2018
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28. August 2018
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- Von
- Thorsten Peters
- Betreff
- Auskunft aus dem Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister [#32324]
- Datum
- 26. Juli 2018 08:15
- An
- Bundesministerium der Justiz
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesministerium der Justiz
- Betreff
- AW: Auskunft aus dem Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister [#32324]
- Datum
- 26. Juli 2018 12:30
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Thorsten Peters
- Betreff
- Re: AW: Auskunft aus dem Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister [#32324]
- Datum
- 30. Juli 2018 17:46
- An
- Bundesministerium der Justiz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesministerium der Justiz
- Betreff
- Ihre E-Mail vom 26. Juli 2018 - Auskunft aus dem Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister [#32324]
- Datum
- 17. August 2018 08:24
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Thorsten Peters
- Betreff
- AW: Ihre E-Mail vom 26. Juli 2018 - Auskunft aus dem Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister [#32324]
- Datum
- 17. August 2018 12:25
- An
- Bundesministerium der Justiz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesministerium der Justiz
- Betreff
- Ihre E-Mail vom 17. August 2018 - Auskunft aus dem Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister [#32324]
- Datum
- 17. August 2018 15:48
- Status
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- Von
- Thorsten Peters
- Betreff
- AW: Ihre E-Mail vom 17. August 2018 - Auskunft aus dem Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister [#32324]
- Datum
- 13. Februar 2019 14:37
- An
- Bundesministerium der Justiz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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ich bin bei selbstauskunft.net angemeldet, dort gibst du deine Daten ein, lädst deine gescannte Ausweiskopie hoch und kannst dann problemlos Anfragen stellen, die dann automatisiert per Fax den Behörden bzw. Unternehmen zugesandt werden.
Das sieht dann z. Bsp. so aus:
Datum: 19. August 2017
Selbstauskunft nach §19 BDSG
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Grundlage von §19 I Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), §249 Strafprozessordnung (StPO) sowie §9 der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters (ZStV) bitte ich Sie um Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten.
Meiner Anfrage liegt ein generelles Informationsinteresse unter Wahrnehmung meines verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung zugrunde.
Zum Zwecke der Identitätsfeststellung habe ich eine Ausweiskopie beigefügt.
Mein Name: *************
Mein Geburtsdatum: ************
Meine gegenwärtige Anschrift: *************
Mit freundlichen Grüßen
***************
Anlage(n): Ausweis
Antwort kam am 26. Oktober 2017 mit wirklich höchst interessanten Informationen!!
Ich hoffe dir damit witerhelfen zu können.
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Viele Grüße aus Elbflorenz