Sehr
<< Antragsteller:in >>
Ihr Antrag auf Informationszugang zum Thema „Ausbildungsunterlagen zu Racial Profiling in der Hamburger Polizei“ ist der Akademie der Polizei Hamburg zur Bearbeitung und Beantwortung zugeleitet worden.
Ich möchte Sie zunächst darauf hinweisen, dass nach § 13 Abs.4 HmbTG i.V.m. § 2 Abs. 1 und § 5 Hamburgisches Gebührengesetz i.V.m. § 1 Abs. 1 und § 2 Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz im Zusammenhang mit der Beantwortung von Anträgen nach dem HmbTG Gebühren erhoben werden. Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem Aufwand, der mit der Bearbeitung und der Beantwortung des Antrages verbunden ist. Zuzüglich werden ggf. angefallene Auslagen in Rechnung gestellt.
Bei Ihrem Antrag ist ein umfangreicher Prüfungsaufwand aufgrund des Umfangs zu prüfender Dokumente anzunehmen. Nach derzeitiger Einschätzung fallen daher Gebühren in Höhe von ca. 500 Euro an.
Gemäß § 28 Abs. 1 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz informieren wir Sie hiermit vor Erlass eines Gebührenbescheides. Möchten Sie Ihren Antrag bestehen lassen, so bitten wir Sie um Benennung einer zustellungsfähigen Adresse, an die der Gebührenbescheid gesandt werden kann. Sollten wir bis 05. Januar 204 keine Adressmitteilung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurücknehmen. Gebühren entstehen Ihnen in diesem Fall nicht.
Kostenfrei können wir Ihnen allerdings nachfolgende Beantwortung sowie Dokumente zu Ihrer Anfrage übersenden:
1. Das Institut für Transkulturelle Kompetenz (ITK), als Dienststelle der Akademie der Polizei, bietet Anti-Rassismustrainings, Grundlagenmodule zu Racial Profling und Rassismus regelmäßig an. Zielgruppen sind alle Polizeibediensteten in der Ausbildung, dem Studium sowie im Bereich der Fortbildung. Der Unterricht wird in der Regel durch den stellvertretenden Institutsleiter (Kulturanthropologen) und einer Polizeibeamtin durchgeführt, die als Anti-Rassismus- und Diversity-Trainerin ausgebildet ist. Der Unterricht unterscheidet sich je nach Zielgruppe in Länge, Umfang, Methodik und Didaktik.
Teile des Unterrichtsmaterials aus dem Laufbahnabschnitt II (Studium) finden Sie hier:
https://akademie-der-polizei.hamburg.de/resource/blob/490214/3b43392b283212ea953afa938766dbe0/polizei-kultur-gewalt-studienbrief-zur-polizeiforschung-2016-data.pdf
Des Weiteren wurden dieser E-Mail zwei Arbeitsblätter angefügt.
2. Aktuell besteht keine Verpflichtung, an Schulungen zu den Themen „Antirassismus“ und „Deeskalation“ teilzunehmen.
Bereits im September 2020 antwortet die Polizei in der Großen Anfrage zum Thema „ Diskriminierung in Hamburg oder gleiche Rechte für alle? Wie ist es um die Antidiskriminierung bei der Polizei Hamburg bestellt? (Drucksache 22/1307) sehr ausführlich zu (Anti-) Diskriminierung. Zudem befassen sich die SKA „Rassismus und Polizeiarbeit“ (Drs. 22/668) aus 2020 und die SKA „Rassistische Diskriminierung“ (Drs. 20/13178) aus 2014 mit dem Themenkomplex.
Die Dokumente sind -frei zugänglich-in der Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft unter
https://www.hamburgische-buergerschaft.de/parlamentsdatenbank/4414060/parlamentsdatenbank/ zu finden.
3. Es liegen der Akademie der Polizei keine Statistiken im Sinne der Anfrage vor.
Das Thema „Deeskalation“ findet sich in vielen Teilbereichen der Fortbildung (praktische Fortbildung im Polizeitraining, theoretischen Fortbildung in Kommunikationslehrgängen, Lehrgänge zur Erweiterung der fachlichen Kompetenz, Überleitungslehrgänge Laufbahnabschnitt I zum Laufbahnabschnitt II, sowie im Bereich „diversitätssensible Polizeiarbeit“ des ITK wieder. Die Basis für Deeskalation ist Wissen, Verständnis und Sensibilität. Diese Aspekte werden im entsprechenden Themenansatz in den genannten Bereichen behandelt.
Möchten Sie darüber hinaus den Antrag aufrechterhalten, so bitte ich um Bestätigung der Kosten und Zusendung einer zustellfähigen Anschrift bis zum 05.Januar 2024.
Mit freundlichen Grüßen