Auskunft Ausbildungsunterlagen zu Racial Profiling in der Hamburger Polizei

Eine Auskunft darüber, ob die Hamburger Polizeibeamt*innen in ihrer Ausbildung zum Thema "racial profiling" sensibilisiert werden. Wenn ja, bitte lassen Sie mir die Unterlagen hierzu bzw. einen Hinweis, wo die Informationen öffentlich zugänglich sind, zukommen.

Außerdem bitte ich Sie, mir Auskunft zu erteilen, ob es im Rahmen des Dienstverhältnisses als Polizeibeamte*r in Hamburg Pflicht ist, in regelmäßigen Abständen Schulungen zum Thema "Antirassismus" und "Deeskalation" teilzunehmen. Wenn ja, teilen Sie mir bitte mit, wie regelmäßig die Beamt*innen solche Schulungen besuchen müssen und ob dies tatsächlich realisiert wird.

Sollte es keine obligatorischen Schulungen geben, bitte ich Sie, mir mitzuteilen, wie viele Beamt*innen der Hamburger Polizei in den letzten zwei Jahren an Fortbildungen zu den Themen "Antirassismus" und "Deeskalation" teilgenommen haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. November 2023
  • Frist
    15. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft Ausbildungsunterlagen zu Racial Profiling in der Hamburger Polizei [#292223]
Datum
13. November 2023 21:10
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Eine Auskunft darüber, ob die Hamburger Polizeibeamt*innen in ihrer Ausbildung zum Thema "racial profiling" sensibilisiert werden. Wenn ja, bitte lassen Sie mir die Unterlagen hierzu bzw. einen Hinweis, wo die Informationen öffentlich zugänglich sind, zukommen. Außerdem bitte ich Sie, mir Auskunft zu erteilen, ob es im Rahmen des Dienstverhältnisses als Polizeibeamte*r in Hamburg Pflicht ist, in regelmäßigen Abständen Schulungen zum Thema "Antirassismus" und "Deeskalation" teilzunehmen. Wenn ja, teilen Sie mir bitte mit, wie regelmäßig die Beamt*innen solche Schulungen besuchen müssen und ob dies tatsächlich realisiert wird. Sollte es keine obligatorischen Schulungen geben, bitte ich Sie, mir mitzuteilen, wie viele Beamt*innen der Hamburger Polizei in den letzten zwei Jahren an Fortbildungen zu den Themen "Antirassismus" und "Deeskalation" teilgenommen haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292223/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Eingangsbestätigung zum Antrag nach dem HmbTG vom 13.11.2023 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit erha…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Eingangsbestätigung zum Antrag nach dem HmbTG vom 13.11.2023
Datum
15. November 2023 16:08
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
hmbtg-eingangsbesttigungbeiderpolizei-fr-name_konvertiert.pdf
38,4 KB
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit erhalten Sie die Eingangsbestätigung zu ihrem Antrag nach dem HmbTG vom 13.11.2023 zum Thema: "Ausbildungsunterlagen zu Racial Profiling in der Hamburger Polizei" Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
AW: Antrag nach HmbTG Ausbildungsunterlagen zu Racial Profiling in der Hamburger Polizei [#292223] Sehr << A…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Antrag nach HmbTG Ausbildungsunterlagen zu Racial Profiling in der Hamburger Polizei [#292223]
Datum
12. Dezember 2023 11:47
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang zum Thema „Ausbildungsunterlagen zu Racial Profiling in der Hamburger Polizei“ ist der Akademie der Polizei Hamburg zur Bearbeitung und Beantwortung zugeleitet worden. Ich möchte Sie zunächst darauf hinweisen, dass nach § 13 Abs.4 HmbTG i.V.m. § 2 Abs. 1 und § 5 Hamburgisches Gebührengesetz i.V.m. § 1 Abs. 1 und § 2 Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz im Zusammenhang mit der Beantwortung von Anträgen nach dem HmbTG Gebühren erhoben werden. Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem Aufwand, der mit der Bearbeitung und der Beantwortung des Antrages verbunden ist. Zuzüglich werden ggf. angefallene Auslagen in Rechnung gestellt. Bei Ihrem Antrag ist ein umfangreicher Prüfungsaufwand aufgrund des Umfangs zu prüfender Dokumente anzunehmen. Nach derzeitiger Einschätzung fallen daher Gebühren in Höhe von ca. 500 Euro an. Gemäß § 28 Abs. 1 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz informieren wir Sie hiermit vor Erlass eines Gebührenbescheides. Möchten Sie Ihren Antrag bestehen lassen, so bitten wir Sie um Benennung einer zustellungsfähigen Adresse, an die der Gebührenbescheid gesandt werden kann. Sollten wir bis 05. Januar 204 keine Adressmitteilung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurücknehmen. Gebühren entstehen Ihnen in diesem Fall nicht. Kostenfrei können wir Ihnen allerdings nachfolgende Beantwortung sowie Dokumente zu Ihrer Anfrage übersenden: 1. Das Institut für Transkulturelle Kompetenz (ITK), als Dienststelle der Akademie der Polizei, bietet Anti-Rassismustrainings, Grundlagenmodule zu Racial Profling und Rassismus regelmäßig an. Zielgruppen sind alle Polizeibediensteten in der Ausbildung, dem Studium sowie im Bereich der Fortbildung. Der Unterricht wird in der Regel durch den stellvertretenden Institutsleiter (Kulturanthropologen) und einer Polizeibeamtin durchgeführt, die als Anti-Rassismus- und Diversity-Trainerin ausgebildet ist. Der Unterricht unterscheidet sich je nach Zielgruppe in Länge, Umfang, Methodik und Didaktik. Teile des Unterrichtsmaterials aus dem Laufbahnabschnitt II (Studium) finden Sie hier: https://akademie-der-polizei.hamburg.de/resource/blob/490214/3b43392b283212ea953afa938766dbe0/polizei-kultur-gewalt-studienbrief-zur-polizeiforschung-2016-data.pdf Des Weiteren wurden dieser E-Mail zwei Arbeitsblätter angefügt. 2. Aktuell besteht keine Verpflichtung, an Schulungen zu den Themen „Antirassismus“ und „Deeskalation“ teilzunehmen. Bereits im September 2020 antwortet die Polizei in der Großen Anfrage zum Thema „ Diskriminierung in Hamburg oder gleiche Rechte für alle? Wie ist es um die Antidiskriminierung bei der Polizei Hamburg bestellt? (Drucksache 22/1307) sehr ausführlich zu (Anti-) Diskriminierung. Zudem befassen sich die SKA „Rassismus und Polizeiarbeit“ (Drs. 22/668) aus 2020 und die SKA „Rassistische Diskriminierung“ (Drs. 20/13178) aus 2014 mit dem Themenkomplex. Die Dokumente sind -frei zugänglich-in der Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft unter https://www.hamburgische-buergerschaft.de/parlamentsdatenbank/4414060/parlamentsdatenbank/ zu finden. 3. Es liegen der Akademie der Polizei keine Statistiken im Sinne der Anfrage vor. Das Thema „Deeskalation“ findet sich in vielen Teilbereichen der Fortbildung (praktische Fortbildung im Polizeitraining, theoretischen Fortbildung in Kommunikationslehrgängen, Lehrgänge zur Erweiterung der fachlichen Kompetenz, Überleitungslehrgänge Laufbahnabschnitt I zum Laufbahnabschnitt II, sowie im Bereich „diversitätssensible Polizeiarbeit“ des ITK wieder. Die Basis für Deeskalation ist Wissen, Verständnis und Sensibilität. Diese Aspekte werden im entsprechenden Themenansatz in den genannten Bereichen behandelt. Möchten Sie darüber hinaus den Antrag aufrechterhalten, so bitte ich um Bestätigung der Kosten und Zusendung einer zustellfähigen Anschrift bis zum 05.Januar 2024. Mit freundlichen Grüßen

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