Auskunft Betreiber Funkmast

Anfrage an: Bundesnetzagentur

welcher Anbieter betreibt die Funkmasten mit den Standortbescheinigungs-Nummern 421201, 421287, 420294, 421306 und 420759.

Es wäre wünschenswert, wenn die Betreiber auf der Karte der EMF-Datenbank angezeigt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2018
  • Frist
    12. Juni 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: welcher Anbieter…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft Betreiber Funkmast [#29642]
Datum
9. Mai 2018 12:27
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
welcher Anbieter betreibt die Funkmasten mit den Standortbescheinigungs-Nummern 421201, 421287, 420294, 421306 und 420759. Es wäre wünschenswert, wenn die Betreiber auf der Karte der EMF-Datenbank angezeigt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Mobilfunknetzbetreiber sehen die Standortdaten ein…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Auskunft Betreiber Funkmast [#29642]
Datum
18. Mai 2018 15:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Mobilfunknetzbetreiber sehen die Standortdaten eines zusammenhängenden Versorgungsbereichs als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis an, daher kann keine generelle Angabe der Betreiber auf der Karte der EMF-Datenbank erfolgen. Die Betreiber an den von Ihnen aufgeführten Funkstandorten sind: 421201 - Deutsche Bahn 421287 - Deutsche Bahn 420294 - Vodafone, Telekom 421306 - Telekom 420759 - Telekom, Telefónica Mit freundlichen Grüßen