Auskunft in leichter Sprache zum Rundfunkbeitrag

Ich verstehe nicht:

Auf der Internet-Seite "Infos von ARD, ZDF und Deutschland-Radio zum neuen Rund-Funk-Beitrag"
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e803/Der_Rundfunkbeitrag_erklaert_in_leichter_Sprache.pdf

steht geschrieben:

"Jetzt gilt: Eine Wohnung zahlt einen Rund-Funk-Beitrag."

Aber:

Eine Wohnung ist kein Mensch.
Eine Wohnung kann kein Geld verdienen.
Eine Wohnung hat kein Konto.
Eine Wohnung kann den Rund-Funk-Beitrag nicht bezahlen.

Bitte erklären Sie in einfacher Sprache.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Dezember 2017
  • Frist
    6. Januar 2018
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Auskunft in leichter Sprache zum Rundfunkbeitrag [#25582]
Datum
5. Dezember 2017 20:57
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich verstehe nicht: Auf der Internet-Seite "Infos von ARD, ZDF und Deutschland-Radio zum neuen Rund-Funk-Beitrag" https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e803/Der_Rundfunkbeitrag_erklaert_in_leichter_Sprache.pdf steht geschrieben: "Jetzt gilt: Eine Wohnung zahlt einen Rund-Funk-Beitrag." Aber: Eine Wohnung ist kein Mensch. Eine Wohnung kann kein Geld verdienen. Eine Wohnung hat kein Konto. Eine Wohnung kann den Rund-Funk-Beitrag nicht bezahlen. Bitte erklären Sie in einfacher Sprache.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Westdeutscher Rundfunk
Sehr geehrter Herr Pinz, vielen Dank für Ihre E-Mail über fragdenstaat.de vom 5. Dezember 2017, die zuständigkeit…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: Auskunft in leichter Sprache zum Rundfunkbeitrag [#25582] Z3550
Datum
12. Dezember 2017 16:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, vielen Dank für Ihre E-Mail über fragdenstaat.de vom 5. Dezember 2017, die zuständigkeitshalber an die Publikumsstelle des WDR weitergeleitet wurde. Leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten Antrag an uns weitergegeben. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitten wir Sie daher um Zuleitung Ihrer Postanschrift und einer persönlichen E-Mail-Adresse, unter der wir Sie erreichen können. Hintergrund ist, dass Anfragen zwar auch in elektronischer Form über ein Portal wie fragdenstaat.de gestellt werden können. Allerdings besteht kein Anspruch auf öffentliche Kommunikation über ein solches Portal, zumal über diese Kommunikationsform die Identität des Anspruchstellers nicht feststellbar ist. Kenntnis der Identität des Anspruchstellers ist aber Grundlage der Kommunikation nach Sinn und Zweck der Regelungen und nach verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen. Vielen Dank und freundliche Grüße
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich verstehe nicht: "Hintergrund ist, dass Anfragen zwar auch in elektronisch…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: AW: Auskunft in leichter Sprache zum Rundfunkbeitrag [#25582] Z3550 [#25582]
Datum
12. Dezember 2017 16:57
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich verstehe nicht: "Hintergrund ist, dass Anfragen zwar auch in elektronischer Form über ein Portal wie fragdenstaat.de gestellt werden können. Allerdings besteht kein Anspruch auf öffentliche Kommunikation über ein solches Portal, zumal über diese Kommunikationsform die Identität des Anspruchstellers nicht feststellbar ist. Kenntnis der Identität des Anspruchstellers ist aber Grundlage der Kommunikation nach Sinn und Zweck der Regelungen und nach verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen. " Bitte in leichter Sprache. Danke! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 25582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft in leichter Sprache zum Rundfunkbeitr…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Auskunft in leichter Sprache zum Rundfunkbeitrag [#25582]
Datum
6. Januar 2018 02:41
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft in leichter Sprache zum Rundfunkbeitrag“ vom 05.12.2017 (#25582) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. BITTE ANTWORTEN SIE IN LEICHTER SPRACHE. DANKE. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 25582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft in leichter Sprache zum Rundfunkbeitr…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
ERinnerung: Auskunft in leichter Sprache zum Rundfunkbeitrag [#25582]
Datum
17. Februar 2018 01:30
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft in leichter Sprache zum Rundfunkbeitrag“ vom 05.12.2017 (#25582) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 43 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. BITTE ANTWORTEN SIE IN LEICHTER SPRACHE. DANKE. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 25582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft in leichter Sprache zum Rundfunkbeitr…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Auskunft in leichter Sprache zum Rundfunkbeitrag [#25582]
Datum
20. März 2018 08:12
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft in leichter Sprache zum Rundfunkbeitrag“ vom 05.12.2017 (#25582) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 74 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. BITTE ANTWORTEN SIE IN LEICHTER SPRACHE. DANKE. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 25582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Westdeutscher Rundfunk
Ihre Anfrage vom 5. Dezember, 20. März 2018 Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 5. Dezember 2…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 5. Dezember, 20. März 2018
Datum
28. März 2018
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,1 MB
Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 5. Dezember 2017, auf die wir Sie zunächst um Mitteilung Ihrer Anschrift gebeten hatten. Nachdem uns Ihre Anschrift nunmehr vorliegt, können wir auf Ihre Anfrage antworten. Sie bitten um folgende Auskünfte: Ich verstehe nicht: Auf der Internet-Seite "Infos von ARD, ZDF and Deutschland-Radio zum neuen Rund-Funk-Beitrag" https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e803/Der Rundfunkbeitrag erklaert in leichter Sprache.pdf steht geschrieben: "Jetzt gilt: Eine Wohnung zahlt einen Rund-Funk-Beitrag." Aber: Eine Wohnung ist kein Mensch. Eine Wohnung kann kein Geld verdienen. Eine Wohnung hat kein Konto. Eine Wohnung kann den Rund-Funk-Beitrag nicht bezahlen Bitte erklären Sie in einfacher Sprache. Ihre Anfrage werten wir als Antrag nach § 5 Absatz 1 IFG NRW. Es ergeht folgender Auskunftsbescheid: Ihre Anfrage wird abgelehnt. Der Westdeutsche Rundfunk Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, wird laut Gesetz durch den Intendanten/die Intendantin vertreten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln kann auch von zwei von dem Intendanten/der Intendantin bevollmächtigten Personen vertreten werden. Auskünfte über den Umfang der Vollmachten erteilt der/die Justiziar/-in des Westdeutschen Rundfunks Köln. Begründung: Die Ablehnung ergibt sich aus § 4 IFG NRW. Danach ist der freie Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen amtlichen Informationen zu gewährleisten. lhre Anfrage bezieht sich jedoch nicht auf die Bereitstellung von vorhandenen amtlichen Informationen, sondern zielt auf eine Erklärung ab. Ein solcher Anspruch besteht nach den Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes nicht. Ungeachtet dessen stünde lhrem Antrag der gesetzliche Ausschlussgrund des § 6Satz 1 lit c IFG NRW entgegen. Danach ist ein Antrag auf Informationszugang abzulehnen, soweit und solange durch das Bekanntwerden der Information Angaben und Mitteilungen öffentlicher Stellen des Bundes oder anderer Länder ohne deren Zustimmung offenbart würden. Offentliche Stellen anderer Länder sind auch die anderen Landesrundfunkanstalten. Diese sind am Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beteiligt. Insoweit sind auch die Belange der beteiligten Anstalten berührt. Da deren Zustimmung nicht vorliegt, kann zu lhren Fragen keine Auskunft erteilt werden. Jedweder Veröffentlichung dieser Antwort wird widersprochen. Gebühren: Nach § 11 Absatz 1 Satz 2 IFG NRW fallen für diesen Bescheid keine Gebühren an. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei: WDR Köln – Publikumsstelle – 50600 Köln Hinweis gem. § 5 Absatz 2 Satz 4 Informationsfreiheitsgesetz: Jeder hat das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Freundliche Grüße

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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Ihre Anfrage vom 5. Dezember, 20. März 2018 [#25582] Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Brief vom 28. März 2018 i…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Ihre Anfrage vom 5. Dezember, 20. März 2018 [#25582]
Datum
4. April 2018 19:17
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Brief vom 28. März 2018 ist schwer zu verstehen. Ich habe Ihnen am 5. Dezember 2017 geschrieben: "Bitte erklären Sie in einfacher Sprache" und ich habe Ihnen am 20. März 2018 geschrieben: "BITTE ANTWORTEN SIE IN LEICHTER SPRACHE." Warum schreiben Sie keine einfache Antwort? Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 25582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>