Auskunft über Antrag auf ein kostenpflichtiges Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG bei der zuständigen Regulierungsbehörde.
Anfrage an:
Bundesnetzagentur
Bis heute habe ich keine Eingangsbestätigung des Antrag vom 09.11.18 auf ein kostenpflichtiges Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG bei der zuständigen Regulierungsbehörde gegen Thüringer Energie AG erhalten. Das jahrelange rechtswidrige Handeln der Thürigner Energie AG und der Thüringer Energienetze gegen Letztverbraucher wird durch die BNetzA mit Tun durch Unterlassen weiter geschützt.
Anfrage eingeschlafen
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Datum29. November 2018
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1. Januar 2019
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