Auskunft über Anzahl der Quereinsteiger an Schulen im Bezirk Treptow-Köpenick

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Hinweis des Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Abteilung Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport, Schul- und Sportamt wurde ich mit folgender Anfrage an die Senatsverwaltung verwiesen.

Ich bitte um eine Aufstellung der Anzahl von Lehrern ohne Lehramtsausbildung (Quereinsteiger) für das Schuljahr 2019/2020 an allen öffentlichen Schulen im Vergleich zu den entsprechenden Fachkollegen mit gültigem Abschluss. Ich erbitte eine Aufschlüsselung pro Schule nach Fächer bzw. Fächerkombinationen und ggf. Klassenstufen.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. August 2019
  • Frist
    1. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
Stefan Galler
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> auf Hinweis des …
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
Stefan Galler
Betreff
Auskunft über Anzahl der Quereinsteiger an Schulen im Bezirk Treptow-Köpenick [#165227]
Datum
27. August 2019 12:59
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> auf Hinweis des Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Abteilung Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport, Schul- und Sportamt wurde ich mit folgender Anfrage an die Senatsverwaltung verwiesen. Ich bitte um eine Aufstellung der Anzahl von Lehrern ohne Lehramtsausbildung (Quereinsteiger) für das Schuljahr 2019/2020 an allen öffentlichen Schulen im Vergleich zu den entsprechenden Fachkollegen mit gültigem Abschluss. Ich erbitte eine Aufschlüsselung pro Schule nach Fächer bzw. Fächerkombinationen und ggf. Klassenstufen. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Galler <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Galler << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrter Herr Galler, ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Mit Beginn des Schuljahres liegen allerd…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: I C + II E - WG: Auskunft über Anzahl der Quereinsteiger an Schulen im Bezirk Treptow-Köpenick [#165227] / PB: I 289/19
Datum
3. September 2019 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Galler, ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Mit Beginn des Schuljahres liegen allerdings noch keine plausibilisierten Daten zu den Schüler-/innen und zu den Lehrkräften vor. Auswertungen zu den Lehrkräften inklusive den Quereinsteigenden sind ab Dezember verfügbar. Mit freundlichen Grüßen,