Auskunft über Baumfällungen und dementsprechende Ersatzpflanzung

bezugnehmend auf Ihren eigenen Presseartikel vom 20.01.2022

-- Baumfällungen im Stadtgebiet --
https://web.archive.org/web/20220120130718/https://www.hamminkeln.de/de/presse/baumfaellungen-im-stadtgebiet/

" Innerhalb der nächsten Wochen müssen u.a. aufgrund schwerer Schäden durch die Trockenheit der letzten Jahre weitere Bäume im Stadtgebiet gefällt werden. "

Als Bürger der Stadt Hamminkeln in Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz, fordere ich die Information darüber, an welchen Stellen in welchem Umfang welche Bäume entfernt werden müssen.

Der aktuelle Kahlschlag in allen Bereichen, wie Landesstraßen, Wäldern, privat Grundstücken und auch Flächen der Stadt hat einen absoluten Rekord erreicht. Ich darf da nur an die sinnlose Rodungsaktion im Mehrhooger Wohngebiet `Kuckuck` erinnern.

Das nicht mal eine Baumsatzung exestiert, spricht Bände.
https://web.archive.org/web/20220120173422/https://www.hamminkeln.de/de/dienstleistungen/baumschutz/
Parallel wird kontinuierlich weiter Fläche versiegelt.

Für die Aufnahme des Baumbestandes hat die Stadtverwaltung Jahre gebraucht oder ist immer noch dabei. ( sollte dies bestritten werden, kann Mitarbieter Ihrerseits namentlich bei einem anschließendem Rechtsstreit vorgeladen werden )

Selbst bei Bestand unter Naturschutz gibt es keinerlei Konsequenzen, siehe die Fällung von über hundertjährigen Kastanien am Möllenkampweg. Auf der Standfläche, eines ebenfalls am selben Standort gefällten Wallnusbaumes, ist die einzige bis heute erfolgte Handlung der Stadt Hamminkeln die Aufstellung einer Warnbarke.

Das diese Informationen von öffentliche Interesse sind, wir eine Unterschriftenaktion, welche parallel zu dieser Anfrage läuft, eingehend darlegen. Diese wird zur Auskunft und Veröffentlichung dieser Informationen auffordern.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Februar 2022
  • Frist
    23. März 2022
  • 0 Follower:innen
Antonio Gottlieb
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Hamminkeln Details
Von
Antonio Gottlieb
Betreff
Auskunft über Baumfällungen und dementsprechende Ersatzpflanzung [#241354]
Datum
19. Februar 2022 13:48
An
Kommunalverwaltung Hamminkeln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bezugnehmend auf Ihren eigenen Presseartikel vom 20.01.2022 -- Baumfällungen im Stadtgebiet -- https://web.archive.org/web/20220120130718/https://www.hamminkeln.de/de/presse/baumfaellungen-im-stadtgebiet/ " Innerhalb der nächsten Wochen müssen u.a. aufgrund schwerer Schäden durch die Trockenheit der letzten Jahre weitere Bäume im Stadtgebiet gefällt werden. " Als Bürger der Stadt Hamminkeln in Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz, fordere ich die Information darüber, an welchen Stellen in welchem Umfang welche Bäume entfernt werden müssen. Der aktuelle Kahlschlag in allen Bereichen, wie Landesstraßen, Wäldern, privat Grundstücken und auch Flächen der Stadt hat einen absoluten Rekord erreicht. Ich darf da nur an die sinnlose Rodungsaktion im Mehrhooger Wohngebiet `Kuckuck` erinnern. Das nicht mal eine Baumsatzung exestiert, spricht Bände. https://web.archive.org/web/20220120173422/https://www.hamminkeln.de/de/dienstleistungen/baumschutz/ Parallel wird kontinuierlich weiter Fläche versiegelt. Für die Aufnahme des Baumbestandes hat die Stadtverwaltung Jahre gebraucht oder ist immer noch dabei. ( sollte dies bestritten werden, kann Mitarbieter Ihrerseits namentlich bei einem anschließendem Rechtsstreit vorgeladen werden ) Selbst bei Bestand unter Naturschutz gibt es keinerlei Konsequenzen, siehe die Fällung von über hundertjährigen Kastanien am Möllenkampweg. Auf der Standfläche, eines ebenfalls am selben Standort gefällten Wallnusbaumes, ist die einzige bis heute erfolgte Handlung der Stadt Hamminkeln die Aufstellung einer Warnbarke. Das diese Informationen von öffentliche Interesse sind, wir eine Unterschriftenaktion, welche parallel zu dieser Anfrage läuft, eingehend darlegen. Diese wird zur Auskunft und Veröffentlichung dieser Informationen auffordern.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antonio Gottlieb Anfragenr: 241354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241354/ Postanschrift Antonio Gottlieb << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Antonio Gottlieb
Kommunalverwaltung Hamminkeln
Sehr geehrter Herr Gottlieb, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail vom 19.02.2022 mit dem Betreff "…
Von
Kommunalverwaltung Hamminkeln
Betreff
WG: Auskunft über Baumfällungen und dementsprechende Ersatzpflanzung [#241354]
Datum
11. März 2022 12:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Gottlieb, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail vom 19.02.2022 mit dem Betreff "Auskunft über Baumfällungen und dementsprechende Ersatzpflanzung [#241354]". Wie bereits in Ihrer Mail vom 20.01.2022 und 28.01.2022 nehmen Sie Bezug auf einen Presseartikel und fordern Auskünfte darüber, an welchen Stellen in welchem Umfang welche Bäume entfernt werden müssen. Da Ihre jetzige Anfrage sich inhaltlich nicht von den vorherigen unterscheidet, verweise ich in diesem Zusammenhang auf die bisher erteilten Auskünfte. Auf Ihre erste Anfrage erhielten Sie bereits durch Mail vom 26.01.2022 eine Rückantwort Auf die erneute Anfrage vom 28.01.2022 erhielten Sie einen begründeten Ablehnungsbescheid. Dieser wurde am 16.02.2022 verfasst und Ihnen am 19.02.2022 zugestellt. Innerhalb des Bescheides wurden Sie auf die Möglichkeit des Widerspruches hingewiesen. Bislang liegt mir kein zugehöriger Widerspruch vor, sodass keine Gründe für eine weitere Veranlassung meinerseits ersichtlich sind. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Antonio Gottlieb
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Antonio Gottlieb
Betreff
Vermittlung bei Anfrage Auskunft über Baumfällungen und dementsprechende Ersatzpflanzung [#241354]
Datum
11. März 2022 20:20
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/241354/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Für die entsprechende Ausgleichspflanzung muss die Quantität der Fällung bekannt sein. Zu argumentieren, das diese Daten nicht abschließend vorliegen, bedeutet das auch nicht entsprechende Menge an ausgleich erfolgen kann. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antonio Gottlieb Anhänge: - 241354.pdf Anfragenr: 241354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241354/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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