Auskunft über Bürgermeisterdienstbesprechung

Welche Bürgermeister haben darum gebeten, dass keine detaillierten Zahlen veröffentlicht werden?

Ich beziehe mich auf die Aussage von Landrat Tritthart am 19.12.2020 in der Nordbayrischen Nachrichten/Erlanger Nachrichten: "Selbstverständlich werden die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Anfang an informiert, wenn sich eine Häufung von Fallzahlen in ihrer Gemeinde ergibt. Einige Bürgermeister haben mich ausdrücklich gebeten, die Zahlen nicht auf unserer Homepage zu veröffentlichen."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Dezember 2020
  • Frist
    23. Januar 2021
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Bürgermeis…
An Landratsamt Erlangen-Höchstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft über Bürgermeisterdienstbesprechung [#206974]
Datum
20. Dezember 2020 18:29
An
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Bürgermeister haben darum gebeten, dass keine detaillierten Zahlen veröffentlicht werden? Ich beziehe mich auf die Aussage von Landrat Tritthart am 19.12.2020 in der Nordbayrischen Nachrichten/Erlanger Nachrichten: "Selbstverständlich werden die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Anfang an informiert, wenn sich eine Häufung von Fallzahlen in ihrer Gemeinde ergibt. Einige Bürgermeister haben mich ausdrücklich gebeten, die Zahlen nicht auf unserer Homepage zu veröffentlichen."
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206974 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206974/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag. Wir bitten um Verständnis, dass hier auch nach genauer…
Von
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Betreff
Ihre Nachricht vom 21. Dezember: Auskunft über Bürgermeisterdienstbesprechung
Datum
11. Januar 2021 17:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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832 Bytes
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13,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag. Wir bitten um Verständnis, dass hier auch nach genauer Prüfung keine Auskunft möglich ist. Über die von Ihnen erbetene Information aus einer Besprechung zwischen Landrat und Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern führt das Landratsamt keine Akte. Es handelte sich hier auch nicht um eine Veranstaltung des Landratsamtes. Somit besteht weder ein Recht noch eine Pflicht, eine Auskunft darüber zu erteilen, welche Inhalte konkret ausgetauscht werden. Mit freundlichen Grüßen