Auskunft über die DDoS-Angriffe

1. die Akten zu den 3 Fällen 2010 der " Distributed Denial of Service-Angriffe mittels Botnetzen mit dem Ziel der Störung der Erreichbarkeit von Webservern oder der Funktionsfähigkeit der Netzanbindung der betroffenen Institution"
2. die Akten zu den 6 Fällen 2011 der " Distributed Denial of Service-Angriffe mittels Botnetzen mit dem Ziel der Störung der Erreichbarkeit von Webservern oder der Funktionsfähigkeit der Netzanbindung der betroffenen Institution"
3. die Akten zu den 11 Fällen 2012 der " Distributed Denial of Service-Angriffe mittels Botnetzen mit dem Ziel der Störung der Erreichbarkeit von Webservern oder der Funktionsfähigkeit der Netzanbindung der betroffenen Institution"
4. Welche Behörden und öffentliche Stellen waren jeweils betroffen bei den 3 Fällen 2010, bei den 6 Fällen 2011 und bei den 11 Fällen 2012 ?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. April 2013
  • Frist
    28. Mai 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die Akten zu …
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft über die DDoS-Angriffe
Datum
25. April 2013 22:27
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. die Akten zu den 3 Fällen 2010 der " Distributed Denial of Service-Angriffe mittels Botnetzen mit dem Ziel der Störung der Erreichbarkeit von Webservern oder der Funktionsfähigkeit der Netzanbindung der betroffenen Institution" 2. die Akten zu den 6 Fällen 2011 der " Distributed Denial of Service-Angriffe mittels Botnetzen mit dem Ziel der Störung der Erreichbarkeit von Webservern oder der Funktionsfähigkeit der Netzanbindung der betroffenen Institution" 3. die Akten zu den 11 Fällen 2012 der " Distributed Denial of Service-Angriffe mittels Botnetzen mit dem Ziel der Störung der Erreichbarkeit von Webservern oder der Funktionsfähigkeit der Netzanbindung der betroffenen Institution" 4. Welche Behörden und öffentliche Stellen waren jeweils betroffen bei den 3 Fällen 2010, bei den 6 Fällen 2011 und bei den 11 Fällen 2012 ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Auskunft nach dem IFG
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem IFG
Datum
17. Mai 2013
Status
Anfrage abgelehnt
geschwärzt
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