Auskunft über lokales Pressemedium und seine Versuche Presseinfos zu erhalten

Das lokale Stadtmagazin DUISTOP (www.duistop.de) in Duisburg versucht seit mind. zwei Jahren Presseauskünfte von der Stadt Duisburg und Beteiligungsgesellschaften zu erhalten. Es bezieht sich dabei auf das Pressegesetz NRW und den Medienstaatsvertrag NRW.

DUISTOP hat sich meines Wissens nach inzwischen an den MP, die Staatskanzlei, die Bezirksregierung und deren Kommunalaufsicht gewandt. Sowie an den Petitionsausschuß des Landtags NRW.

Welche Informationen und auch Ablehnungsgründe DUISTOP in seinem Verlangen nicht zu unterstützen liegen Ihnen in dieser Angelegenheit vor a) beim MP, b) in der Staatskanzlei, c) in der Bezirksregierung und bei der Kommunalaufsicht?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Juni 2021
  • Frist
    6. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft über lokales Pressemedium und seine Versuche Presseinfos zu erhalten [#221852]
Datum
4. Juni 2021 13:42
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das lokale Stadtmagazin DUISTOP (www.duistop.de) in Duisburg versucht seit mind. zwei Jahren Presseauskünfte von der Stadt Duisburg und Beteiligungsgesellschaften zu erhalten. Es bezieht sich dabei auf das Pressegesetz NRW und den Medienstaatsvertrag NRW. DUISTOP hat sich meines Wissens nach inzwischen an den MP, die Staatskanzlei, die Bezirksregierung und deren Kommunalaufsicht gewandt. Sowie an den Petitionsausschuß des Landtags NRW. Welche Informationen und auch Ablehnungsgründe DUISTOP in seinem Verlangen nicht zu unterstützen liegen Ihnen in dieser Angelegenheit vor a) beim MP, b) in der Staatskanzlei, c) in der Bezirksregierung und bei der Kommunalaufsicht?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221852/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft über lokales Pressemedium und seine Ve…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft über lokales Pressemedium und seine Versuche Presseinfos zu erhalten [#221852]
Datum
6. Juli 2021 02:44
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft über lokales Pressemedium und seine Versuche Presseinfos zu erhalten“ vom 04.06.2021 (#221852) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221852/
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre o. a. Anfrage nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbeitet we…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Auskunft über lokales Pressemedium und seine Versuche Presseinfos zu erhalten [#221852]
Datum
6. Juli 2021 17:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre o. a. Anfrage nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbeitet werden kann, bitte ich Sie, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Hinweise und Informationen zur Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten finden Sie hier: https://www.land.nrw/de/datenschutzhinweise. Nach § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) hat jede natürliche Person gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Da mir keine verifizierbaren Informationen über Ihre Identität vorliegen, kann ich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass hinter Ihrem Namen eine juristische Person oder Personengruppe steht, die als Anspruchsberechtigte ausscheidet. Zudem sehen die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens vor, dass ein Antrag inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem der Name und die Anschrift des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrages auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], Sehr [geschwärzt], ich hatte die Adresse ursprünglich angegeben, bzw. darauf hingewiesen, dass…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft über lokales Pressemedium und seine Versuche Presseinfos zu erhalten [#221852]
Datum
6. Juli 2021 18:25
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Sehr [geschwärzt], ich hatte die Adresse ursprünglich angegeben, bzw. darauf hingewiesen, dass die Emailadresse([geschwärzt]) zwar korrekt ist aber nicht augenscheinlich meinem Namen zuzuordnen ist. Falls in dem Formular aus der Emmailadresse übernommen wurde, so bitte ich um Entschuldigung. Richten Sie Ihre Antwort an: [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 221852 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]