Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr
Antragsteller/in
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
Das lokale Stadtmagazin DUISTOP (
www.duistop.de) in Duisburg versucht seit mind. zwei Jahren Presseauskünfte von der Stadt Duisburg und Beteiligungsgesellschaften zu erhalten. Es bezieht sich dabei auf das Pressegesetz NRW und den Medienstaatsvertrag NRW.
DUISTOP hat sich meines Wissens nach inzwischen an den MP, die Staatskanzlei, die Bezirksregierung und deren Kommunalaufsicht gewandt. Sowie an den Petitionsausschuß des Landtags NRW.
Welche Informationen und auch Ablehnungsgründe DUISTOP in seinem Verlangen nicht zu unterstützen liegen Ihnen in dieser Angelegenheit vor a) beim MP, b) in der Staatskanzlei, c) in der Bezirksregierung und bei der Kommunalaufsicht?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 221852
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/221852/