Auskunft über (Nachbar-)Grundstückseigentümer
ich bin Eigentümerin eines Grundstückes in Sinsheim-Rohrbach. Aufgrund einer geplanten Grenzbebauung - und ggf. auch aufgrund eines Kaufinteresses - habe ich Kontakt mit dem Grundbuchamt Tauberbischofsheim aufgenommen um zu erfahren wer Eigentümer des (unbebauten) Nachbargrundstückes ist (AZ TBB032 GRG 166/2021 Rohrbach (Sinsheim) GB 19547. Es wurde mir jedoch mitgeteilt, dass weder eine Grenzbebauung noch ein Kaufinteresse ausreichen, um zu erfahren wer Eigentümer des Nachbargrundstückes ist.
Die Frage an den Staat ist: Wo kann ich erfahren, wer Eigentümer meines Nachbargrundstückes ist.
Anfrage eingeschlafen
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Datum22. Oktober 2021
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24. November 2021
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