Auskunft über örtliche Mobilfunkanlagen (Masten) im Raum 79215 Elzach-Yach

Anfrage an: Bundesnetzagentur

1.) Wer ist der Betreiber der Mobilfunkanlagen mit Bescheinigungs-Nr. 261519, 260064, 260781, 261386, 260699 und 260705?
2.) Wie ist die Frequenz, Modulationsart, Strahlungsleistung und der Zweck der Anwendung der
o.g. MF-Anlagen?
3.) Wurden ab April 2019 irgendwelche Arbeiten/Veränderungen an diesen Anlagen durchgeführt und ggf. welche?
Ich bitte um eine exakte und schnelle Antwort!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. September 2019
  • Frist
    2. November 2019
  • 0 Follower:innen
Hubert Eberhardt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Wer ist…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Hubert Eberhardt
Betreff
Auskunft über örtliche Mobilfunkanlagen (Masten) im Raum 79215 Elzach-Yach [#167564]
Datum
30. September 2019 10:04
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Wer ist der Betreiber der Mobilfunkanlagen mit Bescheinigungs-Nr. 261519, 260064, 260781, 261386, 260699 und 260705? 2.) Wie ist die Frequenz, Modulationsart, Strahlungsleistung und der Zweck der Anwendung der o.g. MF-Anlagen? 3.) Wurden ab April 2019 irgendwelche Arbeiten/Veränderungen an diesen Anlagen durchgeführt und ggf. welche? Ich bitte um eine exakte und schnelle Antwort!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hubert Eberhardt <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hubert Eberhardt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hubert Eberhardt

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Eberhardt, die Antworten zu den gewünschten Informationen finden Sie unten bei Ihren Fragen. …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Auskunft über örtliche Mobilfunkanlagen (Masten) im Raum 79215 Elzach-Yach [#167564]
Datum
8. Oktober 2019 11:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Eberhardt, die Antworten zu den gewünschten Informationen finden Sie unten bei Ihren Fragen. Mit freundlichen Grüßen