Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr
Antragsteller/in
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
Dokumente aus denen folgendes hervorgeht:
Unpassende/gefährliche/unzulässige Stellen für Radfahrer, die Ihnen derzeit bekannt sind. >Geplante Verbesserungen nach Situationstyp.
Anzahl an Kilometern Radinfrastruktur, die in den letzten 3 Jahren neu angelegt wurde nach Typ aufgeschlüsselt (Z.B.: Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegweg + Beschilderungstyp (Zeichen 240,237)) mit Orts- und Fahrtrichtungsangabe.
Planungsstand des Bahnradweges auf Route der Bahnschienen nach Moers, alle internen Unterlagen dazu, z.B. Umsetzbarkeitsstudien, Sicht der Bahn, Dokument über den geschätzten Aufwand, welche Planungen sind konkret vorhanden?
Gibt es Lichtzeichenanlagen, die ausschließlich für Radfahrer gelten?
Aufschlüsselung nach Standort-Fahrtrichtung und Datum der Einrichtung
Gibt es Lichtzeichenanlagen für Wege, auf denen auch Radfahrer fahren dürfen, in denen Streuscheiben ausschließlich für Fußgänger angebracht wurden?
Nach Standort und Fahrtrichtung angeben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 227239
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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