Auskunft über "Rechtsgutachtens zum Thema Privatanzeigen"

In dem Artikel https://www.mucbook.de/wenn-datenschutz… verweist das KVR auf ein Gutachten.
[...] Informationsschreiben auf Grundlage eines Rechtsgutachtens zum Thema Privatanzeigen [...]
Bitte übermitteln Sie mir den Inhalt des Gutachtens. Auch ich wurde von Seiten des KVR auf einen möglichen Verstoß nach DSGVO hingewiesen, nachdem ich zwei Anzeigen mit Foto gestellt hatte.

Bitte beantworten Sie die Anfrage im Sinne der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
Christian Danninger
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr gee…
An Stadtverwaltung München Details
Von
Christian Danninger
Betreff
Auskunft über "Rechtsgutachtens zum Thema Privatanzeigen" [#244889]
Datum
29. März 2022 08:16
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In dem Artikel https://www.mucbook.de/wenn-datenschutz… verweist das KVR auf ein Gutachten. [...] Informationsschreiben auf Grundlage eines Rechtsgutachtens zum Thema Privatanzeigen [...] Bitte übermitteln Sie mir den Inhalt des Gutachtens. Auch ich wurde von Seiten des KVR auf einen möglichen Verstoß nach DSGVO hingewiesen, nachdem ich zwei Anzeigen mit Foto gestellt hatte. Bitte beantworten Sie die Anfrage im Sinne der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Christian Danninger Anfragenr: 244889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244889/
Mit freundlichen Grüßen Christian Danninger
Stadtverwaltung München
Sehr geehrter Herr Danninger, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiter…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Auskunft über "Rechtsgutachtens zum Thema Privatanzeigen" [#244889]
Datum
29. März 2022 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Danninger, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die grundsätzliche Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München vom 08.02.2011 (zuletzt geändert am 13.07.2015) erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Bei Anfragen mit höherer Komplexität kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden (§ 5 Abs. 3 IFS). Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrter Herr Danninger, Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Auskunft über "Rechtsgutachtens zum Thema Privatanzeigen" [#244889]
Datum
1. April 2022 14:26
Status
Sehr geehrter Herr Danninger, Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München wurde uns vom Direktorium der Landeshauptstadt München zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Hinsichtlich Ihres Antrags nach der IFS der Landeshauptstadt München können wir Folgendes mitteilen: Auskunftsbegehren nach der IFS der Landeshauptstadt München können sich lediglich auf Informationen des eigenen Wirkungskreises (vgl. § 1 Abs. 2 Informationsfreiheitssatzung), die bei der Stadt, deren Eigenbetrieben oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, bei denen die Landeshauptstadt München Alleingesellschafterin ist, vorhanden sind. Inhalt Ihres Antrags ist ein Gutachten, das den Bereich der kommunalen Verkehrsüberwachung betrifft. Informationsbegehren können jedoch nicht auf die kommunale Verkehrsüberwachung gerichtet sein, da der Vollzug dieses Rechtsgebiets zum übertragenen und nicht zum eigenen Wirkungskreis gehört. Mit freundlichen Grüßen