Auskunft über Sozialwidriges Verhalten nach §34 SGB II
Anfrage an:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
1. In wievielen Fällen wurden Sozialleistungen nach dem SGB II gemäß §34 SGB II nur als Darlehen bewilligt?
2. Wie wurde die Einstufung des Verhaltens der Leistungsempfänger*innen als sozialwidrig nach §34 SGBII begründet? Bitte geben Sie hier eine Ordnung von häufig bis weniger häufig an.
3. Falls 2. nicht genau beantwortet werden kann: Wie bzw. wo kann ich mir Einblick verschaffen, wie die Anwendung von §34 SGB II in der Praxis begründet wird.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum11. Mai 2018
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12. Juni 2018
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