Auskunft über Sozialwidriges Verhalten nach §34 SGB II

1. In wievielen Fällen wurden Sozialleistungen nach dem SGB II gemäß §34 SGB II nur als Darlehen bewilligt?

2. Wie wurde die Einstufung des Verhaltens der Leistungsempfänger*innen als sozialwidrig nach §34 SGBII begründet? Bitte geben Sie hier eine Ordnung von häufig bis weniger häufig an.

3. Falls 2. nicht genau beantwortet werden kann: Wie bzw. wo kann ich mir Einblick verschaffen, wie die Anwendung von §34 SGB II in der Praxis begründet wird.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2018
  • Frist
    12. Juni 2018
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selecta spicy
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. In wievielen …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
selecta spicy
Betreff
Auskunft über Sozialwidriges Verhalten nach §34 SGB II [#29688]
Datum
11. Mai 2018 19:38
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. In wievielen Fällen wurden Sozialleistungen nach dem SGB II gemäß §34 SGB II nur als Darlehen bewilligt? 2. Wie wurde die Einstufung des Verhaltens der Leistungsempfänger*innen als sozialwidrig nach §34 SGBII begründet? Bitte geben Sie hier eine Ordnung von häufig bis weniger häufig an. 3. Falls 2. nicht genau beantwortet werden kann: Wie bzw. wo kann ich mir Einblick verschaffen, wie die Anwendung von §34 SGB II in der Praxis begründet wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, selecta spicy <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen selecta spicy
selecta spicy
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft über Sozialwidriges Verhalten nach §3…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
selecta spicy
Betreff
AW: Auskunft über Sozialwidriges Verhalten nach §34 SGB II [#29688]
Datum
12. Juni 2018 09:28
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft über Sozialwidriges Verhalten nach §34 SGB II“ vom 11.05.2018 (#29688) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen selecta spicy Anfragenr: 29688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift selecta spicy
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
WG: Ihre E-Mails vom 11. Mai und 12. Juni 2018 Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, mit Ihrer E-Mail vom 12. Ju…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
WG: Ihre E-Mails vom 11. Mai und 12. Juni 2018
Datum
5. Juli 2018 08:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, mit Ihrer E-Mail vom 12. Juni 2018 mahnen Sie die Beantwortung Ihrer E-Mail vom 11. Mai 2018 an. Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass Anfragen, die offensichtlich anonym oder unter einem Pseudonym erfolgen, grundsätzlich nicht beantwortet werden. Ich bitte um Ihr Verständnis. Freundliche Grüße
selecta spicy
AW: WG: Ihre E-Mails vom 11. Mai und 12. Juni 2018 [#29688] Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihre …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
selecta spicy
Betreff
AW: WG: Ihre E-Mails vom 11. Mai und 12. Juni 2018 [#29688]
Datum
21. Juli 2018 09:10
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihre Antwort vom 5. Juli setze ich nun meinen vollen Namen unten an und hoffe auf eine zufiedentsllende Beantwortung ihrerseits. Mit freundlichen Grüßen Christian Lelek Anfragenr: 29688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift selecta spicy

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Lelek, vielen Dank für Ihre Mail vom 11. Mai 2018. Leider hat die Beantwortung Ihrer Fragen et…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Auskunft über Sozialwidriges Verhalten nach §34 SGB II [#29688]
Datum
21. August 2018 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lelek, vielen Dank für Ihre Mail vom 11. Mai 2018. Leider hat die Beantwortung Ihrer Fragen etwas Zeit in Anspruch genommen, ich bitte dies zu entschuldigen. Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung: Zur Frage 1: In keinem Fall erfolgt eine darlehensweise Gewährung. Hierzu können keine Zahlen erhoben und mitgeteilt werden. Zur Frage 2: Hierzu liegen keine Informationen vor. Zur Frage 3: Eine zentrale Auswertung ist technisch nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen