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Auskunft über Telekommunikations- und Wohnraumüberwachungen sowie Hausdurchsuchungen im Jahr 2018

Auskunft darüber

- wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein Antrag auf Telekommunikations- oder Wohnraumüberwachung gestellt wurde
- wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Telekommunikations- oder Wohnraumüberwachungen abgelehnt wurde

- wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein Antrag auf Hausdurchsuchung gestellt wurde
- wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Hausdurchsuchung genehmigt wurde
- wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Hausdurchsuchung abgelehnt wurde

- wie oft im Jahr 2018 mit welcher rechtlichen Rechtfertigung eine Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss durchgeführt wurde
- wie oft im Jahr 2018 nach § 29 Abs. 2 ProstSchG Räume ohne richterlichen Beschluss betreten wurden

- wie oft im Jahr 2018 eine bereits erfolgte Hausdurchsuchung im Nachhinein für rechtswidrig befunden wurde
- wie oft Disziplinar- und Strafverfahren gegen Amtsträger aufgrund von im Nachhinein für rechtswidrig befundener Hausdurchsuchungen eingeleitet wurden und mit welchem Ergebnis diese abgeschlossen wurden

Hiermit widerspreche ich einer kostenpflichtigen Bearbeitung meines Antrages.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Februar 2020
  • Frist
    17. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft über Telekommunikations- und Wohnraumüberwachungen sowie Hausdurchsuchungen im Jahr 2018 [#180385]
Datum
14. Februar 2020 12:13
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft darüber - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein Antrag auf Telekommunikations- oder Wohnraumüberwachung gestellt wurde - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Telekommunikations- oder Wohnraumüberwachungen abgelehnt wurde - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein Antrag auf Hausdurchsuchung gestellt wurde - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Hausdurchsuchung genehmigt wurde - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Hausdurchsuchung abgelehnt wurde - wie oft im Jahr 2018 mit welcher rechtlichen Rechtfertigung eine Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss durchgeführt wurde - wie oft im Jahr 2018 nach § 29 Abs. 2 ProstSchG Räume ohne richterlichen Beschluss betreten wurden - wie oft im Jahr 2018 eine bereits erfolgte Hausdurchsuchung im Nachhinein für rechtswidrig befunden wurde - wie oft Disziplinar- und Strafverfahren gegen Amtsträger aufgrund von im Nachhinein für rechtswidrig befundener Hausdurchsuchungen eingeleitet wurden und mit welchem Ergebnis diese abgeschlossen wurden Hiermit widerspreche ich einer kostenpflichtigen Bearbeitung meines Antrages.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180385 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180385
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) 1451 E - Z. 7/20 Mit freun…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
28. Februar 2020 15:45
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Dokument20Kompatibilittsmodus.docx
19,2 KB
1451 E - Z. 7/20 Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen
Datum
3. April 2020 12:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Dokument3Kompatibilittsmodus.docx
19,3 KB
Mit freundlichen Grüßen
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