Auskunft über Aktivitäten des Landkreises Jerichower Land in sozialen Netzwerken

Nach Auffassung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) ist der Betrieb einer sogenannten "Fanseite" in sozialen Netzwerken für Behörden nicht zulässig.Jedwede Übermittlung personenbezogener Daten, die bereits verarbeitet werden oder nach ihrer Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation verarbeitet werden sollen, ist nur zulässig, wenn die Vorgaben der Art. 44 ff. DSGVO eingehalten werden. META ist hingegen ein US-Amerikanisches Unternehmen. Wie stellt der LK JL sicher dass keine Daten ihrer Fanseite in ein Drittland wie die USA übertragen werden? Wieso betreibt der LK JL trotz des eindeutigen Ergebnis des BfDI dennoch, offenbar rechtswidrig mehrere "Fanseiten" auf den Plattformen Facebook und Instagram?

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  • Datum
    23. Mai 2023
  • Frist
    27. Juni 2023
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An Landkreis Jerichower Land Details
Von
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Betreff
Auskunft über Aktivitäten des Landkreises Jerichower Land in sozialen Netzwerken [#279640]
Datum
23. Mai 2023 20:01
An
Landkreis Jerichower Land
Status
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Auffassung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) ist der Betrieb einer sogenannten "Fanseite" in sozialen Netzwerken für Behörden nicht zulässig.Jedwede Übermittlung personenbezogener Daten, die bereits verarbeitet werden oder nach ihrer Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation verarbeitet werden sollen, ist nur zulässig, wenn die Vorgaben der Art. 44 ff. DSGVO eingehalten werden. META ist hingegen ein US-Amerikanisches Unternehmen. Wie stellt der LK JL sicher dass keine Daten ihrer Fanseite in ein Drittland wie die USA übertragen werden? Wieso betreibt der LK JL trotz des eindeutigen Ergebnis des BfDI dennoch, offenbar rechtswidrig mehrere "Fanseiten" auf den Plattformen Facebook und Instagram?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279640/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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